Vorlage - VO/2022/11453  

Betreff: FREIE WÄHLER & GAL: Einhaltung der LBO und BauGB bezüglich Schottergärten
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
24.11.2022 
36. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Bauausschuss zur Entscheidung
19.12.2022 
78. Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

1.)

Die Verwaltung wird beauftragt, sukzessive Grundstücke zu erfassen, deren Gestaltung durch Schottergärten oder umfangreiche Pflasterung nicht den Bestimmungen der LBO und dem BauGB entsprechen.

Die Grundstückseigentümer*innen werden von der Hansestadt Lübeck mit ökologisch günstigen Umgestaltungshinweisen und Erläuterungen zur Rechtslage angeschrieben und auf den Fonds hingewiesen.

Nach jeweils einem Jahr erfolgt eine Überprüfung durch die Verwaltung und ggf. wird ein baurechtliches Verfahren eingeleitet.

2.)

Die Verwaltung wird beauftragt, bei neuen Bauvoranträgen und Bauanträgen, einen Hinweisflyer mit ökologisch günstigen Gestaltungshinweisen  und Erläuterungen zur Rechtslage zukommen zu lassen. Die Einhaltung der LBO und des BauGB bezüglich der Gestaltung von Flächen wird bei Bauvorhaben abschließend auf Einhaltung geprüft.
 


Begründung

Die Gemeinde Timmendorfer Strand hat innerhalb eines Jahres 117 Schottergärten und versiegelte Flächen, die gegen die Landesbauordnung und das Baugesetzbuch verstoßen, erfasst. Die Stadt Lübeck gab an, nicht ausreichend Personal für die Überprüfung der Einhaltung der LBO und des BauGB zu haben. Es muss dennoch der Anspruch bestehen, dass Verordnungen und Gesetze eingehalten werden, da die Gestaltung privater Gärten und Vorgärten in Städten einen wesentlichen Beitrag r den Erhalt der Artenvielfalt leisten können, zudem wichtige Versickerungsflächen bei Starkregen darstellen und durch Bepflanzungen auch einen Beitrag zur Temperatursenkung bei Hitzephasen in den Städten leisten. Die zurückhaltend geschätzte Gesamtfläche von Hausgärten deutschlandweit ergibt eine Größe von 340.000 ha.

Es muss Ziel sein, möglichst alle Lübecker*innen und Lübecker dafür zu gewinnen, einen Beitrag gegen das Artensterben und für Hochwasserschutz zu leisten und negative Beispiele nicht zu tolerieren. Deshalb sollte die Verwaltung in Frage kommende Grundstücke mindestens nach und nach (stadtteilweise) erfassen und die Grundstückseigner*innen anschreiben.


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2022/11453   FREIE WÄHLER & GAL: Einhaltung der LBO und BauGB bezüglich Schottergärten   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Antrag der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
VO/2022/11453-01   Beschluss des Bauausschusses: Einhaltung der LBO und BauGB bezüglich Schottergärten   5.061 - Fachbereichs-Dienste   Blanko