Vorlage - VO/2021/09810  

Betreff: BW 005 Mühlentorbrücke, Behelfsbrücke:
Projektfreigabe und Aufhebung eines Sperrvermerkes
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schmedt, Dieter
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
15.03.2021 
48. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
23.03.2021 
46. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.03.2021 
23. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag

 

1)      Das Projekt „BW 005, Mühlentorbrücke, Bau einer Behelfsbrücke“ wird vorbehaltlich der Aufhebung des Sperrvermerks freigegeben. (Hauptausschuss)

2)      Der bei dem Produktsachkonto 542001.077.7852000 - Kreisstraßen, Mühlentorbrücke, Tiefbaumaßnahmen - bestehende Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2 GemHVO-Doppik für das Haushaltsjahr 2021 wird aufgehoben und die Haushaltsmittel werden gleichzeitig freigegeben. (rgerschaft)


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

r Kinder und Jugendliche ist der derzeitige Verfahrensstand nicht von Relevanz.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

die Verkehrssicherungspflicht der Hanse-stadt Lübeck gem. § 10 StrWG SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Durch die Baumaßnahme entsteht ein zu-sätzlicher CO2 Ausstoß.

Die zu fällenden Bäume und die zusätzliche Flächenversiegelung werden durch flächen-ferne Aufforstungsmaßnahmen ausgegli-chen.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Die Mühlentorbrücke wurde im Jahr 1898 erbaut, liegt im Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck und führt die Mühlenstraße (K23) über den Elbe-Lübeck-Kanal. Die Mühlentorbrücke stellt eine wichtige Verbindung der Innenstadt mit den südlich liegenden Stadtteilen (Vorstadt) dar. Neben dem Individualverkehr führen mehrere Buslinien des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) über die Brücke.

 

Im Rahmen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Jahr 2017 wurde eine Zustandsnote 3,8 - d. h. ein ungenügender Bauzustand - festgestellt. Infolgedessen wurden bereits die Geh- und Radwege gesperrt und in den Bereich der Straße verlegt, sodass seitdem nur eine Fahrspur je Richtung (stadteinwärts/stadtauswärts) für den Kraftverkehr vorhanden ist. Eine umfangreiche und umgehende Instandsetzung bzw. ein Ersatzneubau des Brückenbauwerks sind erforderlich und führen zu einer Vollsperrung der Brücke während der Bauzeit.

 

Um während der Bauzeit die Verbindung über den Kanal zumindest für den Rad- und Fußverkehr aufrecht zu erhalten sowie zur Entlastung der derzeitigen Verkehrsführung, soll als Vorabmaßnahme eine Behelfsbrücke in unmittelbarer Nähe zur Bestandsbrücke errichtet werden. Aufgrund der Breite der Mühlentorbrücke können für alle Verkehrsteilnehmenden nur minimale Breiten zur Verfügung gestellt werden, die für alle Einschränkungen mit sich bringen. Die teils hohe Frequentierung der Strecke erfordert getrennte Geh- und Radwege mit einer Breite von 5,50 m. Die Behelfsbrücke muss außerdem so ausgelegt sein, dass sämtliche Medienleitungen, die im Zuge der Instandsetzung bzw. des Ersatzneubaus der Mühlentorbrücke umverlegt werden müssen, im Nachgang überführt werden können. Daraus ergibt sich eine Gesamtbreite der Brücke von ca. 8,50 m. Nach Abschluss der Baumaßnahmen wird die Behelfsbrücke zurückgebaut.

 

Auf Basis der laufenden Entwurfsplanung (Arbeitsstand 02/2021) wird nachfolgend die bevorzugte Brückenvariante beschrieben und mittels Planauszügen dargestellt:

 

 

Beschreibung der Baumaßnahmen:

Die Behelfsbrücke wird östlich mit einem lichten Abstand von ca. 20 m neben der bestehenden Mühlentorbrücke hergestellt. Die Lage der Brücke ergibt sich als umweltoptimierte Lösung mit dem geringstmöglichen Eingriff in den Baumbestand. Zur Gewährleistung der Schifffahrt auf der Kanaltrave ist ein erforderlicher Lichtraum unter der Mühlentorbrücke von mindestens 28,50 m Breite und 6,00 m Höhe (bezogen auf das Mittelwasser) einzuhalten.

 

Die Behelfsbrücke wird ähnlich der bestehenden Brücke als Dreifeldbrücke mit Stützweiten von 18,25 m 40,50 m 20,90 m geplant. Die Gesamtlänge beträgt somit 79,65 m. Die Mittelstützungen werden in der Kanaltrave gegründet und mit Leitwerken gegen Schiffsanprall geschützt. Um den Eingriff in die Wallanlagen und den Baumbestand auch hinsichtlich der Bautechnologie so gering wie möglich zu halten, werden die Baumaßnahmen im Wesentlichen vom Wasser aus durchgeführt. Als Gründungselemente werden Stahlrohrrammpfähle im Kanalbereich und Betonfundamente an Land vorgesehen. Mit der Ausführung der Brücke als Stahltragwerk ist ein hoher Vorfertigungsgrad zu erreichen, d. h., der Bau der Konstruktion kann an anderer Stelle erfolgen. Die Montage der einzelnen Brückenfelder erfolgt über Einschwimmen mithilfe von Pontons. Außerdem begünstigt eine Stahlkonstruktion den späteren Rückbau.

 

Der Anschluss der Wege erfolgt innenstadtseitig an die Mühlenstraße und auf der anderen Seite an die Hüxtertorallee in unmittelbarer Nähe zum Kreisverkehr Mühlentorplatz. Alle vorgesehenen Maßnahmen können auf städtischen Grundstücken vorgenommen werden, sodass kein Grunderwerb erforderlich ist.

 

 

Planauszug: Grundriss Behelfsbrücke (Arbeitsstand 02/2021)

 

Planauszug: Ansicht Behelfsbrücke (Arbeitsstand 02/2021)

 


Planauszug: Regelquerschnitt Behelfsbrücke (Arbeitsstand 02/2021)

 

 

Foto 1: Blick Richtung Innenstadt

 

 

Foto 2: Blick Richtung Mühlentorplatz

 


Finanzierung:

r den Bau der Behelfsbrücke ergibt sich gem. Kostenschätzung mit Stand 02/2021 ein Gesamtfinanzbedarf von 2,655 Mio. EUR der sich wie folgt zusammensetzt:

 

Bauleistungen:               2.110.000 EUR

Ingenieurleistungen:              425.000 EUR

Kosten für Leitungsverlegung:               120.000 EUR

              2.655.000 EUR (Brutto)

 

Im investiven Haushalt stehen aktuell auf dem Produktsachkonto (PSK) 542001.077.7852000 - Kreisstraßen, Mühlentorbrücke, Tiefbaumaßnahmen -

 

  • r 2021 Mittel zur Verfügung in Höhe von               1.875.000 EUR,
  • außerdem Reste aus 2020 in Höhe von               343.000 EUR

               2.218.000 EUR.

 

Des Weiteren werden aus dem Konto die Planungsleistungen r die Instandsetzung der historischen hlentorbrücke finanziert. Voraussichtlich werden in diesem Jahr dafür ca. 150.000 EUR benötigt.

 

Die Differenz von 437.000 EUR für die Behelfsbrücke sowie 150.000 EUR für die Vorplanung der Instandsetzung sind durch das investive Bereichsbudget vom Bereich Stadtgrün und Verkehr abgedeckt und werden unterjährig rechtzeitig auf dem PSK zur Verfügung gestellt.

 

Projektfreigabe:

Geplant ist, die Ausschreibung der Baumaßnahme im Mai 2021 zu veröffentlichen. Die örtliche Baustelle der Brücke ist von Oktober 2021 bis Dezember 2021 vorgesehen. Die Stahlarbeiten können vorher an einem externen Ort ausgeführt werden. Die Verlegung der Versorgungsleitungen erfolgt erst mit Sperrung der großen Mühlentorbrücke.

 

Um die Termine einhalten zu können und die Behelfsbrücke noch im laufenden Jahr zu errichten, ist die Freigabe des Projektes erforderlich. Sie erfolgt durch den Hauptausschuss vorbehaltlich der Aufhebung des Sperrvermerkes auf dem Konto durch die Bürgerschaft.

 

Aufhebung des Sperrvermerks:

Die Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) lag zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses r das

Haushaltsjahr 2021 noch nicht vor, sodass die Maßnahme gemäß § 12 Abs. 2 GemHVO-Doppik einen Sperrvermerk erhielt, der nur durch die Bürgerschaft aufgehoben werden kann.

Da die HU-Bau nunmehr mit Abschluss der Entwurfsplanung erstellt werden konnte und vorliegt, kann der Sperrvermerk aufgehoben werden und gleichzeitig die Mittel im Finanzplan 2021 in der vollen Höhe von 1.875.000 EURr die Baumaßnahme freigegeben werden.


 


Anlagen

 

1 Finanzielle Auswirkungen


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (107 KB)