Vorlage - VO/2021/09810
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Beschlussvorschlag
1) Das Projekt „BW 005, Mühlentorbrücke, Bau einer Behelfsbrücke“ wird vorbehaltlich der Aufhebung des Sperrvermerks freigegeben. (Hauptausschuss)
2) Der bei dem Produktsachkonto 542001.077.7852000 - Kreisstraßen, Mühlentorbrücke, Tiefbaumaßnahmen - bestehende Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2 GemHVO-Doppik für das Haushaltsjahr 2021 wird aufgehoben und die Haushaltsmittel werden gleichzeitig freigegeben. (Bürgerschaft)
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: | X | neu | ||||||
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| freiwillig | ||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||
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| die Verkehrssicherungspflicht der Hanse-stadt Lübeck gem. § 10 StrWG SH | ||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
| X | Ja – Begründung: |
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| Durch die Baumaßnahme entsteht ein zu-sätzlicher CO2 Ausstoß. Die zu fällenden Bäume und die zusätzliche Flächenversiegelung werden durch flächen-ferne Aufforstungsmaßnahmen ausgegli-chen. |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Die Mühlentorbrücke wurde im Jahr 1898 erbaut, liegt im Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck und führt die Mühlenstraße (K23) über den Elbe-Lübeck-Kanal. Die Mühlentorbrücke stellt eine wichtige Verbindung der Innenstadt mit den südlich liegenden Stadtteilen (Vorstadt) dar. Neben dem Individualverkehr führen mehrere Buslinien des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) über die Brücke.
Im Rahmen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Jahr 2017 wurde eine Zustandsnote 3,8 - d. h. ein ungenügender Bauzustand - festgestellt. Infolgedessen wurden bereits die Geh- und Radwege gesperrt und in den Bereich der Straße verlegt, sodass seitdem nur eine Fahrspur je Richtung (stadteinwärts/stadtauswärts) für den Kraftverkehr vorhanden ist. Eine umfangreiche und umgehende Instandsetzung bzw. ein Ersatzneubau des Brückenbauwerks sind erforderlich und führen zu einer Vollsperrung der Brücke während der Bauzeit.
Um während der Bauzeit die Verbindung über den Kanal zumindest für den Rad- und Fußverkehr aufrecht zu erhalten sowie zur Entlastung der derzeitigen Verkehrsführung, soll als Vorabmaßnahme eine Behelfsbrücke in unmittelbarer Nähe zur Bestandsbrücke errichtet werden. Aufgrund der Breite der Mühlentorbrücke können für alle Verkehrsteilnehmenden nur minimale Breiten zur Verfügung gestellt werden, die für alle Einschränkungen mit sich bringen. Die teils hohe Frequentierung der Strecke erfordert getrennte Geh- und Radwege mit einer Breite von 5,50 m. Die Behelfsbrücke muss außerdem so ausgelegt sein, dass sämtliche Medienleitungen, die im Zuge der Instandsetzung bzw. des Ersatzneubaus der Mühlentorbrücke umverlegt werden müssen, im Nachgang überführt werden können. Daraus ergibt sich eine Gesamtbreite der Brücke von ca. 8,50 m. Nach Abschluss der Baumaßnahmen wird die Behelfsbrücke zurückgebaut.
Auf Basis der laufenden Entwurfsplanung (Arbeitsstand 02/2021) wird nachfolgend die bevorzugte Brückenvariante beschrieben und mittels Planauszügen dargestellt:
Beschreibung der Baumaßnahmen:
Der Anschluss der Wege erfolgt innenstadtseitig an die Mühlenstraße und auf der anderen Seite an die Hüxtertorallee in unmittelbarer Nähe zum Kreisverkehr Mühlentorplatz. Alle vorgesehenen Maßnahmen können auf städtischen Grundstücken vorgenommen werden, sodass kein Grunderwerb erforderlich ist.
Planauszug: Grundriss Behelfsbrücke (Arbeitsstand 02/2021)
Planauszug: Ansicht Behelfsbrücke (Arbeitsstand 02/2021)
Planauszug: Regelquerschnitt Behelfsbrücke (Arbeitsstand 02/2021)
Foto 1: Blick Richtung Innenstadt
Foto 2: Blick Richtung Mühlentorplatz
Finanzierung:
Für den Bau der Behelfsbrücke ergibt sich gem. Kostenschätzung mit Stand 02/2021 ein Gesamtfinanzbedarf von 2,655 Mio. EUR der sich wie folgt zusammensetzt:
Bauleistungen: 2.110.000 EUR
Ingenieurleistungen: 425.000 EUR
Kosten für Leitungsverlegung: 120.000 EUR
2.655.000 EUR (Brutto)
Im investiven Haushalt stehen aktuell auf dem Produktsachkonto (PSK) 542001.077.7852000 - Kreisstraßen, Mühlentorbrücke, Tiefbaumaßnahmen -
- für 2021 Mittel zur Verfügung in Höhe von 1.875.000 EUR,
- außerdem Reste aus 2020 in Höhe von 343.000 EUR
2.218.000 EUR.
Des Weiteren werden aus dem Konto die Planungsleistungen für die Instandsetzung der historischen Mühlentorbrücke finanziert. Voraussichtlich werden in diesem Jahr dafür ca. 150.000 EUR benötigt.
Die Differenz von 437.000 EUR für die Behelfsbrücke sowie 150.000 EUR für die Vorplanung der Instandsetzung sind durch das investive Bereichsbudget vom Bereich Stadtgrün und Verkehr abgedeckt und werden unterjährig rechtzeitig auf dem PSK zur Verfügung gestellt.
Projektfreigabe:
Geplant ist, die Ausschreibung der Baumaßnahme im Mai 2021 zu veröffentlichen. Die örtliche Baustelle der Brücke ist von Oktober 2021 bis Dezember 2021 vorgesehen. Die Stahlarbeiten können vorher an einem externen Ort ausgeführt werden. Die Verlegung der Versorgungsleitungen erfolgt erst mit Sperrung der großen Mühlentorbrücke.
Um die Termine einhalten zu können und die Behelfsbrücke noch im laufenden Jahr zu errichten, ist die Freigabe des Projektes erforderlich. Sie erfolgt durch den Hauptausschuss vorbehaltlich der Aufhebung des Sperrvermerkes auf dem Konto durch die Bürgerschaft.
Aufhebung des Sperrvermerks:
Die Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) lag zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses für das
Haushaltsjahr 2021 noch nicht vor, sodass die Maßnahme gemäß § 12 Abs. 2 GemHVO-Doppik einen Sperrvermerk erhielt, der nur durch die Bürgerschaft aufgehoben werden kann.
Da die HU-Bau nunmehr mit Abschluss der Entwurfsplanung erstellt werden konnte und vorliegt, kann der Sperrvermerk aufgehoben werden und gleichzeitig die Mittel im Finanzplan 2021 in der vollen Höhe von 1.875.000 EUR für die Baumaßnahme freigegeben werden.
Anlagen
1 – Finanzielle Auswirkungen
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Anlagen: | |||||
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1 | öffentlich | Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (107 KB) |