Vorlage - VO/2020/08942
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Beschlussvorschlag
1. Ab August 2020 wird Bürgerschafts- und Ausschussmitgliedern während der Sitzung der Bürgerschaft sowie der Ausschüsse die Nutzung von Kinderbetreuung am Sitzungsort ermöglicht. Die Betreuung wird für Kinder bis zum Alter von 10 Jahren angeboten und endet um 21 Uhr.
2. Die Verwaltung legt bis zur Sommerpause eine Bedarfsermittlung vor.
3. Die Kosten der Kinderbetreuung trägt die Hansestadt Lübeck analog zur geltenden Erstattungsregelung von Kinderbetreuungskosten.
4. Das Büro der Bürgerschaft legt dem Hauptausschuss nach einer sechsmonatigen
Testphase eine Übersicht zum Umfang der Inanspruchnahme vor.
Begründung
Die Bereitschaft und Möglichkeit zum ehrenamtlichen Engagement in der Kommunalpolitik sollen gefördert werden, indem Strukturen zur besseren Vereinbarkeit von Familien und Beruf entstehen. Diese Maßnahme ist überdies als effektives Instrument der Gleichstellung zu verstehen, da vor allem die in den politischen Gremien unterrepräsentierten Frauen ganz überwiegend die Erziehungs- und Betreuungsleistung in den Familien übernehmen.
Anlagen