Vorlage - VO/2020/08684
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Beschlussvorschlag
Anfrage von BM Detlef Stolzenberg nach § 16 der GeschO der Bürgerschaft zur Entsorgung von freigemessenen Abfallstoffen aus Kernkraftwerken (VO/2020/08600)
Begründung
1. Ist von Seiten der Stadt geplant, die Bevölkerung zu diesem Thema zu informieren?
Ja, selbstverständlich würde die Stadt die Bevölkerung umfassend zu diesem sensiblen Thema informieren und beteiligen. Geplant war die Einrichtung einer Begleitgruppe (mit Vertretern der Anwohner). Mit dem Beschluss der Bürgerschaft vom 28.11.2019 wurde dazu die Grundlage entzogen.
2. Wenn ja, wann und in welcher Form?
Die HL, das Land und die EBL haben bereits seit Anfang 2016 verschiedene Informations-veranstaltungen organisiert und unterstützt. Auf Basis der Beschlusslage der Bürgerschaft besteht derzeit kein weiterer Handlungsbedarf.
3. Welche Position hat die Verwaltungsspitze zu dieser Fragestellung?
Hier wird auf den Beschluss der Bürgerschaft vom 28.11.2019 verwiesen, an den sich der Bürgermeister gebunden fühlt.
4. Welche Position haben die EBL?
Die EBL sind gehalten die Entscheidungen des Bürgermeisters und der Bürgerschaft umzusetzen.
5. Welche Auflagen wären aus Sicht der Verwaltung/EBL für die Einlagerung von freigemessenen Abfallstoffen auf der Deponie Niemark vorstellbar und welche Maßnahmen realistisch?
Das Land ist auf die EBL zugekommen, um mögliche zusätzliche Maßnahmen im Rahmen der Qualifizierung der Deponie Niemark zu besprechen und zu entwickeln. Dazu sollte die Begleitgruppe eingebunden werden. Mit dem Beschluss der Bürgerschaft wurde dieser Prozess gestoppt.
Anlagen
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