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Vorlage - VO/2018/05767  

Betreff: Zwischenbericht Förderlotse 2016-2017
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Grau, Conja
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Kenntnisnahme
12.03.2018 
39. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
20.03.2018 
74. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
22.03.2018 
36. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag

Beschluss der Bürgerschaft vom  26.11.2015 zur Schaffung eines Förderlotsen

 


Begründung

Die Bürgerschaft hatte mit Beschluss vom 26.11.2015 ( TOP 10.20,  VO Nr. 3236) die Schaffung eines Förderlotsen bei der Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH beschlossen:

  1. Für die zu verstärkende Akquisition von Fördermitteln wird ein zentrales Fördermittelmanagement bei der Wirtschaftsförderung Lübeck mind. bis 2020 eingerichtet und durch die Hansestadt Lübeck aus dem Produkt 571001 – Wirtschaftsförderung finanziert. Gefördert werden damit bis zu 1,5 Stellen – beginnend mit einer Vollzeitstelle in 2016 in der Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH mit einem Betrag von 150.000 €.
  2. Die verstärkte Akquisition von Fördermitteln erfolgt durch die Fortführung der dezentralen fachlichen Durchführung von Förderprojekten in den Fachbereichen in Verbindung mit dem bei der Wirtschaftsförderung Lübeck vorgehaltenen zentralen Fördermanagement für alle Fragen rund um Fördermittelproblematiken. Die zentrale Stelle der Wirtschaftsförderung berät und unterstützt als Koordinator, Impulsgeber und Moderator und begleitet die Fachbereiche bei der Durchführung der Projekte.
  3. Das zentrale Fördermittelmanagement wird weiterhin beauftragt, ein mit den Fachbereichen abgestimmtes Prozessmodell zu entwickeln und entsprechende Vorschläge zur Finanzierung und Etablierung vorzulegen.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und an welcher Stelle die nach Ziff. 1 aufzuwendenden Kosten an anderer Stelle im Personalhaushalt eingespart werden können.

 

Der von der Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH jetzt vorgelegte Zwischenbericht ist als Anlage 1 beigefügt.

 

 

 

 


Anlagen

 

Anlage 1 – Zwischenbericht der Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Zwischenbericht der Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH (109 KB)