Vorlage - VO/2017/05317  

Betreff: CDU - Anfrage von BM Andreas Zander: Abschiebungen in Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger HinsenBezüglich:
VO/2017/05264
Federführend:3.322 - Melde- und Gewerbeangelegenheiten Bearbeiter/-in: Wöhlk, Melanie
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
26.09.2017 
67. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

CDU-Anfrage von BM Andreas Zander: Abschiebungen in Lübeck

 


Begründung

Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Vorbemerkung zu der Anfrage einer Klarstellung bedarf. Herr Bürgermeister Saxe hat Anfang 2016 mitgeteilt, dass die Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung intensiviert werden sollten und dass es ca. 1000 Ausreisepflichtige in Lübeck gebe bzw. in Kürze geben werde. Er hat aber nicht das Ziel von 1000 Abschiebungen vorgegeben.

 

Frage 1:In welche (Herkunfts-) Länder wurde seit Oktober 2016 bis heute abgeschoben?

Frage 2:Wie viele davon waren Straftäter?

Frage 3:Wie viele Familien/ Kinder waren betroffen?

Werden zusammengefasst beantwortet:

 

Oktober 20165 Personen

1 kosovarische Familie in den Kosovo (4 Personen)

(abgelehnte Asylbewerber) Alter der Kinder: *2002, *2004, *2008

November 20166 Personen

1 serbisches Ehepaar mit Kind nach Serbien (3 Personen)

(abgelehnte Asylbewerber) Alter des Kindes: *2013

1 serbisches Ehepaar nach Serbien

(abgelehnte Asylbewerber)

1 armenischen Staatsangehörigen nach Armenien

(Straftäter)

Dezember 20162 Personen

2 polnische Staatsangehörige nach Polen

(Straftäter)

Januar 20174 Personen

1 moldawischen Staatsangehörigen nach Moldawien

(unerlaubt aufhältiger Ausländer)

1 albanischen Staatsangehörigen nach Albanien

(Straftäter)

1 tunesischen Staatsangehörigen nach Tunesien

(Straftäter)

1 rumänischen Staatsangehörigen nach Rumänien

(Straftäter)

Februar 20171 Person

1 albanischen Staatsangehörigen nach Albanien

(Straftäter)

März 20177 Personen

1 jemenitischen Staatsangehörigen nach Italien

(Dublin Überstellung)

1 rumänischen Staatsangehörigen nach Rumänien

(Straftäter)

1 serbische Familie nach Serbien (5 Personen)

(Abgelehnte Asylbewerber) Alter der Kinder: *2004, *2005, *2015

April 20173 Personen

1 albanischen Staatsangehörigen nach Albanien

(Abgelehnter Asylbewerber)

1 mazedonische Mutter mit Kind (2 Personen)

(abgelehnte Asylbewerber) Alter des Kindes: *2015

Mai 2017keine Abschiebungen

Juni 20171 Person

1 algerischen Staatsangehörigen nach Schweden

(Dublin Überstellung)

Juli 20175 Personen

1 serbische Familie nach Serbien (3 Personen)

(abgelehnte Asylbewerber) Alter des Kindes: *1999

1 polnischen Staatsangehörigen nach Polen

(Entzug des Freizügigkeitsrechts)

1 armenischen Staatsangehörigen nach Armenien

(abgelehnter Asylbewerber)

August 20173 Personen

1 irakischen Staatsangehörigen in den Irak

(Straftäter)

1 palästinensischen Staatsangehörigen nach Schweden

(Dublin Überstellung)

1 georgischen Staatsangehörigen nach Georgien

(Straftäter)

 

Frage 4: Bei wie vielen wurde eine Familientrennung angeordnet?

Bei keiner Abschiebung wurde eine Familientrennung angeordnet.

 

Frage 5: Bei wie vielen lagen gesundheitliche Einschränkungen vor?

Alle abgeschobenen Personen waren reisefähig.

 

Frage 6: Welche konkreten Personalaufstellungen gab es in den Bereichen, die an Abschiebungen beteiligt sind?

Außer der Ausländerbehörde ist kein weiterer städtischer Bereich an einer Abschiebung beteiligt. Die Ausländerbehörde ist derzeit wie folgt aufgestellt:

11 Mitarbeiter für die allgemeine Sachbearbeitung (Aufenthaltstitel)

(davon zwei Teilzeitkräfte)

8 Mitarbeiter für die Aufenthaltsbeendigung

(davon eine Teilzeitkraft und ein Mitarbeiter nur zu 50% mit

diesen Tätigkeiten)

4 Mitarbeiter für die Einbürgerung

(alle in Teilzeit)

3 Mitarbeiter für andere Tätigkeiten (Geschäftsstelle etc.)

(ein Mitarbeiter in Teilzeit)

1 Führungskraft

 

Frage 7: Welche Auswirkungen hatte das am 07.06.2016 von der Landesregierung vorgestellte „Gesamtkonzept für ein integriertes Rückführungsmanagement“ für die Hansestadt Lübeck?

Die Ausländerbehörde Lübeck hatte bereits vor dem 07.06.2016 ein hervorragend funktionierendes Konzept für ein integriertes Rückführungsmanagement, so dass das Konzept des Landes keine neuen Handlungsweisen oder Anregungen ergeben hat.

 

Frage 8: Wie viele Personen leben zurzeit in der Hansestadt Lübeck, die vollziehbar ausreisepflichtig sind oder deren Asylverfahren kurzfristig negativ beendet sein wird?

Aktuell leben in Lübeck 585 ausreisepflichtigen Personen.

Davon besitzen 436 Personen eine Duldung

  91 Personen eine Grenzübertrittsbescheinigung

  58 Personen eine Meldeauflage

1.181 Personen befinden sich derzeit im laufenden Asylverfahren. Die Zeitspanne bis zur Beendigung des Asylverfahrens kann nicht abgeschätzt werden. Diese Verfahren werden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geführt.

 

Frage 9: Wie viele davon sind als Straftäter bekannt?

Das Merkmal „Straftäter“ wird nicht im Datensatz des jeweiligen Ausländers vermerkt, so dass eine Auswertung anhand dieses Kriteriums nicht möglich ist.

 

Frage 10: Wie viele sogenannte Gefährder leben in Lübeck?

Die Ausländerbehörde hat keine Kenntnis über die Anzahl der in Lübeck lebenden Gefährder, noch ist bekannt, welcher Ausländer als Gefährder eingestuft ist.

 


Anlagen

 

 

Stammbaum:
VO/2017/05264   CDU - Anfrage von BM Andreas Zander: Abschiebungen in Lübeck   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   Anfrage
VO/2017/05317   CDU - Anfrage von BM Andreas Zander: Abschiebungen in Lübeck   3.322 - Melde- und Gewerbeangelegenheiten   Antwort auf Anfrage öffentlich