Vorlage - VO/2014/01833
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Beschlussvorschlag
Die Widmung der nachfolgend genannten Verkehrsfläche in der Hansestadt Lübeck gemäß Anlage 2 wird beschlossen:
Lenschower Weg
Gemarkung Schlutup, Flur 16, Flurstück 46/464
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße – Ortsstraße.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.300 - Bereich Recht Keine rechtlichen Bedenken |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt. |
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Die Maßnahme ist: |
| Neu |
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| Freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch das Straßen- und Wegegesetz für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.04.1996 |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Der Lenschower Weg wurde auf der Grundlage des Senatsbeschlusses vom 07.02.1968 gemeinsam mit den umliegenden Straßen Am Teufelsmoor, Bothenhorster Weg und Utechter Weg benannt.
Für alle vier Straßen ist das Straßenausbaujahr nicht mehr feststellbar.
Während auf der Grundlage der Widmungsverfügung vom 25.06.1969 die Straßen Am Teufelsmoor, Bothenhorster Weg und Utechter Weg förmlich gewidmet wurden jeweils mit einer erstmaligen Einstufung als Gemeindestraße, ist die Widmung des Lenschower Wegs – wie erst jetzt festgestellt wurde – offenbar versehentlich unterblieben und soll nachgeholt werden.
Die Widmung umfasst folgende städtische Fläche gemäß Anlage 2:
Stadtteil: Schlutup Gemarkung: Schlutup | Flur: | Flurstück: |
Lenschower Weg | 16 | 46/464 |
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.
Anlagen
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen – entfällt
Anlage 2 - Plan zur Widmung, Auszug aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS)
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 2 - Widmung_Plan_Lenschower Weg (501 KB) |