Vorlage - VO/2014/01809
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Beschlussvorschlag
Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 1.000.000,00 EUR für das Projekt Schulbauentwicklung der Hansestadt Lübeck wird angenommen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: | X | 1.210 Buchhaltung und Finanzen |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen | X | Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: |
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Begründung: |
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Die Maßnahme ist: | X | neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: § 76 Abs. 4 GO |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) |
Begründung
Die Neuregelung des Spendenannahmeverfahrens gem. § 76 Abs. 4 GO und die damit verbundene Dienstanweisung vom 15.01.2014 über die Abwicklung von Spenden, Schenkungen u.ä. machen es erforderlich, dass im Falle der Possehl-Stiftung bei einer Spendensumme von 1.000.000 EUR die Bürgerschaft über die Spendenannahme entscheidet.
Aufgrund der Höhe der Spende liegt nach Abschnitt II der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO die Zuständigkeit zur Annahme der Spende bei der Bürgerschaft.
Bei der Spende handelt es sich um eine Geldspende über 1.000.000,00 EUR für das Projekt Schulbauentwicklung der Hansestadt Lübeck.
700.000 EUR sollen davon an die Marienschule für die Sanierung des Schuldaches gehen. 300.000 EHR gehen an die Gewerbeschule für Nahrung und Gastronomie für den Neubau des Bistros.
Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und der Possehl-Stiftung, die einer Spendeannahme entgegen stehen.
Folgeaufwendungen entstehen nicht. Es fällt der normale Unterhaltungsaufwand an.
Anlagen
Finanzielle Auswirkungen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | _2013-10-01 Finanzielle Auswirkungen INVESTIV Spende Possehl Marienschule (71 KB) | ||
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2 | öffentlich | _2013-10-01 Finanzielle Auswirkungen INVESTIV Spende Possehl GeNuG (72 KB) |