Vorlage - VO/2014/01809  

Betreff: Spendenannahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung für die Schulbauentwicklung der Marienschule und der Gewerbeschule für Nahrung und Gastronomie
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Wussow, Manja
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
11.09.2014 
7. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013 - 2018) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
16.09.2014 
18. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
18.09.2014 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
_2013-10-01 Finanzielle Auswirkungen INVESTIV Spende Possehl Marienschule
_2013-10-01 Finanzielle Auswirkungen INVESTIV Spende Possehl GeNuG

Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 1

Beschlussvorschlag

Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 1.000.000,00 EUR für das Projekt Schulbauentwicklung der Hansestadt Lübeck wird angenommen.

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

X

1.210 Buchhaltung und Finanzen
Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

X

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: § 76 Abs. 4 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

Die Neuregelung des Spendenannahmeverfahrens gem

Begründung

Die Neuregelung des Spendenannahmeverfahrens gem. § 76 Abs. 4 GO und die damit verbundene Dienstanweisung vom 15.01.2014 über die Abwicklung von Spenden, Schenkungen u.ä. machen es erforderlich, dass im Falle der Possehl-Stiftung bei einer Spendensumme von 1.000.000 EUR die Bürgerschaft über die Spendenannahme entscheidet.

Aufgrund der Höhe der Spende liegt nach Abschnitt II der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO die Zuständigkeit zur Annahme der Spende bei der Bürgerschaft.

Bei der Spende handelt es sich um eine Geldspende über 1.000.000,00 EUR für das Projekt Schulbauentwicklung der Hansestadt Lübeck.

700.000 EUR sollen davon an die Marienschule für die Sanierung des Schuldaches gehen. 300.000 EHR gehen an die Gewerbeschule für Nahrung und Gastronomie für den Neubau des Bistros.

Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und der Possehl-Stiftung, die einer Spendeannahme entgegen stehen.

Folgeaufwendungen entstehen nicht. Es fällt der normale Unterhaltungsaufwand an.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Anlagen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich _2013-10-01 Finanzielle Auswirkungen INVESTIV Spende Possehl Marienschule (71 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich _2013-10-01 Finanzielle Auswirkungen INVESTIV Spende Possehl GeNuG (72 KB)