Auszug - Antwort auf die Anfrage der Kreis- und Stadtelternvertretung Lübeck zur Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i.S.v. §7KiTaG) Bestandserhebung 2023/2024, Maßnahmenplanung 2025/2026 ff.  

14. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)
TOP: Ö 4.3.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 10.04.2025 Status: öffentlich
Zeit: 16:03 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
2025/13946-02-01 Antwort auf die Anfrage der Kreis- und Stadtelternvertretung Lübeck zur Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i.S.v. §7KiTaG)
Bestandserhebung 2023/2024, Maßnahmenplanung 2025/2026 ff.
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:1.
2. Senatorin Monika Frank
Bezüglich:
VO/2025/13946-02
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Drescher, Thorsten
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Frau Benecke-Benbouabdellah erklärt, dass der Kern der Anfrage ein anderer gewesen sei. Sie bitten darum genauer zu prüfen woran Förderbedarfe bzw. Fördermaßnahmen festgemacht werden. Fördermaßnahmen müssten vorgehalten werden, sollte sich ein Bedarf ergeben und nicht anders herum. Herr Drescher und Frau Frank erklären die Erhebung der Daten zum Migrationshintergrund und dass kein Personal ohne Rechts- bzw. Fördergrundlage vorgehalten werden könne.

Auf eine Nachfrage von Frau Schulte-Ostermann erklärt Herr Drescher, dass die Datenerhebung gesetzlich vorgeschrieben sei und die Hansestadt Lübeck daher nicht darauf verzichten könnte.


 


Beantwortung:


Anfrage der Kreis- und Stadtelternvertretung Lübeck zur Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i.S.v. §7KiTaG), Bestandserhebung 2023/2024, Maßnahmenplanung 2025/2026 ff. im Jugendhilfeausschuss vom 06.03.2025.

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis.