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Auszug - Empfehlung des Bauausschusses zum Antrag des Beirat für Senior:innen: Sozialer Wohnungsbau (VO/2023/12062) und des Änderungsantrags (VO/2023/12062-01-01) des AM Lange  

12. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 5.1.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 30.01.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:24 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2023/12062-02 Empfehlung des Bauausschusses zum Antrag des Beirat für Senior:innen: Sozialer Wohnungsbau (VO/2023/12062) und des Änderungsantrags (VO/2023/12062-01-01) des AM Lange
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna HagenBezüglich:
Federführend:5.061 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Prüß, Torben
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Empfehlung:


Antrag des Senior:innenbeirates aus der Bürgerschaftssitzung am 30.03.2023 (VO/2023/12062):

„In allen Stadtteilen soll künftig die Quote des geförderten Wohnraums bei Neubauten und Modernisierungen mindestens 30 % des umbauten Raumes betragen. Dabei sind Stadtteile mit einer geringen Quote von geförderten Wohnungen mit Priorität zu versehen.

Auf eine ausgewogene Mischung von gefördertem und frei finanziertem Wohnungsbau ist zu achten.

Aufgrund des Fehlens von kleineren 1-2 Zimmer Wohnungen auf dem heutigen Wohnungsmarkt sind insbesondere und vorrangig kleine Wohnungen zu bauen sowie Wohnraum für Wohngruppen – auch bei Modernisierungen – zu konzipieren.“

 

 

 

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 20.01.2025 mit dem Antrag unter TOP 4.1 befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:

 

AM Lange stellt den folgenden Änderungsantrag (VO/2023/12062-01-01):

Die Beschlussvorlage VO/2019/07446 - Kurswechsel in der Wohnungspolitik (Beschluss am 28.03.2019 in der 7. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck) wird unter Punkt 1g) wie folgt geändert:

In allen Stadtteilen soll künftig bei der Erstellung neuer Bebauungspläne die Quote des geförderten Wohnraums im 1., 2. und 3. Förderweg mindestens 40% der geplanten Geschossflächenzahl betragen. Dieser Anteil am Wohnungsbau soll stadtteilbezogen und stadtteilverträglich umgesetzt werden.

Darüber hinaus soll die öffentliche Förderung einer neubaugleichen Sanierung von Wohnungen und der Umwandlung von Räumen, die bislang nicht für Wohnzwecke genutzt wurden, durch die Hansestadt Lübeck nach Möglichkeit unterstützt werden, um für diese Wohnungen eine (erneute) Sozialbindung zu schaffen.

 

 

Der Vorsitzende des Senior:innenbeirates Herr Gebert, übernimmt den Änderungsantrag von AM Lange (VO/2023/12062-01-01) in seinen Antrag.

 

Der geänderte Antrag lautet:

„In allen Stadtteilen soll künftig bei der Erstellung neuer Bebauungspläne die Quote des geförderten Wohnraums im 1., 2. und 3. Förderweg mindestens 40% der geplanten Bruttogrundfläche betragen. Dieser Anteil am Wohnungsbau soll stadtteilbezogen und stadtteilverträglich umgesetzt werden.

Dabei sind Stadtteile mit einer geringen Quote von geförderten Wohnungen mit Priorität zu versehen.

Auf eine ausgewogene Mischung von gefördertem und frei finanziertem Wohnungsbau ist zu achten.

Aufgrund des Fehlens von kleineren 1-2 Zimmer Wohnungen auf dem heutigen Wohnungsmarkt sind insbesondere und vorrangig kleine Wohnungen zu bauen sowie Wohnraum für Wohngruppen – auch bei Modernisierungen – zu konzipieren.

 

Darüber hinaus soll die öffentliche Förderung einer neubaugleichen Sanierung von Wohnungen und der Umwandlung von Räumen, die bislang nicht für Wohnzwecke genutzt wurden, durch die Hansestadt Lübeck nach Möglichkeit unterstützt werden, um für diese Wohnungen eine (erneute) Sozialbindung zu schaffen.“

 

 

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag: 6 Stimmen

Gegen den Antrag: 9 Stimmen

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich den Antrag abzulehnen.

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum