Auszug - AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Dringlichkeitsantrag zu Bauarbeiten in Vorrade
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende schlägt vor, die Angelegenheiten unter den TOP 7.1, 7.1.1 und 7.1.2 gemeinsam zu beraten. Seitens der Ausschussmitglieder wird dem Vorschlag nicht widersprochen.
Zu dieser Angelegenheit sprechen AM Schulte-Ostermann, AM Simon, AM Petereit, Senator Hinsen, AM Stüttgen, der die Überweisung der Anträge zur abschließenden Beratung in den Bauausschuss sowie zusätzlich den Werkausschuss EBL beantragt, AM Lötsch, Senatorin Hagen, Herr Stödter und AM Fürter.
Der Vorsitzende lässt zunächst über den Überweisungsauftrag von AM Stüttgen abstimmen, der eine Überweisung der beiden Anträge unter den TOP 7.1 und 7.1.1 vorsieht:
1 Ja-Stimme / 14 Nein-Stimmen / 0 Enthaltungen
Der Hauptausschuss lehnt den Überweisungsantrag mehrheitlich ab.
Anschließend lässt der Vorsitzende über den Änderungsantrag von AM Schulte-Ostermann unter TOP 7.1.1 abstimmen (siehe Niederschrift zu TOP 7.1.1).
Abschließend lässt der Vorsitzende über den ursprünglichen Antrag von AM Schulte-Ostermann unter diesem TOP abstimmen:
Antrag:
Vorrade wird für voraussichtlich zwölf Monate zur Baustelle, weil die Entsorgungsbetriebe Lübeck mittig der Hauptstraße Leitungen verlegen und Vorrade ans Kanalnetz anschließen. Während der Bauzeit sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:
1. Es wird ein weiterer Shuttle ab Vorrade Ortseingang Richtung Kronsforder Landstraße zur nächst gelegenen Bushaltestelle und wieder zurück zum Ortseingang Vorrade eingerichtet. Mindestens die sonst üblichen Fahrzeiten mit dem Bus werden abgedeckt.
2. Es wird eine Erhebung durchgeführt, um zu ermitteln, wie viele Personen maximal zur selben Uhrzeit befördert werden müssen. Erst danach wird die Größe der Shuttlebusse bedarfsgerecht festgelegt.
3. Es wird eine Fläche am Ortseingang (Richtung Lübeck Innenstadt) und am Ortsausgang (Richtung Wulfsdorf) als Parkfläche ausgewiesen, auf der Pkw stehen können, solange diese nicht auf das private Grundstück gefahren werden können.
4. Für Menschen mit Elektrofahrzeugen, die während der Bauphase nicht die Ladesäule auf ihrem Grundstück nutzen können, wird eine Möglichkeit gesucht, wo diese Ihre Fahrzeuge extern laden können, ohne dass es für sie mit Mehrkosten verbunden ist.
5. Es wird geprüft, ob die Ersatzstraße, die für landwirtschaftliche Fahrzeuge eingerichtet wird, auch von Anwohnenden genutzt werden kann.
6. Mit Baustellenbeginn wird der Bevölkerung Vorrades eine Ansprechperson bei den EBL benannt, die Anliegen entgegennimmt und bei Fragen Auskunft erteilt. Mindestens eine Informations- und Austauschversammlung soll kurz nach Baustellenbeginn in Vorrade stattfinden, um bestehende Fragen zu klären und Anregungen der Bevölkerung entgegenzunehmen.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
|
einstimmige Ablehnung |
| |
Ja-Stimmen | 1 | |
Nein-Stimmen | 13 | |
Enthaltungen | 1 | |
Kenntnisnahme |
| |
Vertagung |
| |
Ohne Votum |
|
Der Hauptausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab.