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Auszug - Bebauungsplan 32.07.00 - Fischereihafen / Baggersand, Teilbereich West - Beschluss über ergänzendes Verfahren und erneuter Satzungsbeschluss (5.610)   

26. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.11
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 28.01.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:31 - 18:44 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2024/13781 Bebauungsplan 32.07.00 - Fischereihafen / Baggersand, Teilbereich West -
Beschluss über ergänzendes Verfahren und erneuter Satzungsbeschluss (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Bresch, Karl-Heinz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Keine Wortmeldungen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen:
 


Beschluss:

1.  Für den Bebauungsplan 32.07.00 – Fischereihafen / Baggersand, Teilbereich West – wird gemäß § 214 Abs. 4 BauGB ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern durchgeführt. Hierzu wird die Begründung zum Bebauungsplan klarstellend in der Form ergänzt, dass es sich bei der vorgenommenen Gliederung des Gewerbegebietes hinsichtlich des Emissionsverhaltens der Betriebe nicht um eine reine planinterne Gliederung gemäß § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO handelt, sondern um eine darüberhinausgehende Gliederung auf Gemeindeebene auf der Grundlage von § 1 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. Satz 1 Nr. 2 BauNVO. Darüber hinaus wird in der Begründung die Rechenmethode zur Verteilung der je Quadratmeter Betriebsfläche festgesetzten Emissionskontingente (hier festgesetzt als immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel) dargelegt.

2. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 32.07.00 – Fischereihafen / Baggersand, Teilbereich West – in der vorliegenden, gegenüber dem Satzungsbeschluss vom 04.03.2008 unveränderten Fassung (Anlage 1) erneut als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden, gegenüber dem Satzungsbeschluss vom 04.03.2008 ergänzten Fassung (Anlage 4, Ergänzungen siehe dort auf Seite 6 f.) gebilligt.

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den erneuten Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei soll darauf hingewiesen werden, dass der durch das ergänzende Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB geheilte Bebauungsplan 32.07.00 rückwirkend zum 17.12.2008 (Tag des Inkrafttretens des Bebauungsplans in der ursprünglichen Fassung) in Kraft gesetzt werden.


 

 

 

Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

einstimmig die Annahme der Beschlussvorlage.