Auszug - Feststellung des Rechnungsergebnisses der Senior:InnenEinrichtungen der Hansestadt Lübeck für das Jahr 2023 und überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) für das Produkt Senior:InnenEinrichtungen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Zu dieser Angelegenheit sprechen AM Dr. Flasbarth und Herr Wadehn.
Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen:
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss der Senior:InnenEinrichtungen der Hansestadt Lübeck für das Geschäftsjahr 2023 wird mit einer Bilanzsumme von € 24.871.379,28, einem Jahresfehlbetrag von € 4.133.772,7 - verteilt auf € 31.017.476,19 Erträge sowie € 35.151.248,90 Aufwendungen - und einem Bilanzverlust von € 4.126.184,31 festgestellt.
2. Der Bilanzverlust 2023 in Höhe von € 4.126.184,31 ist durch die Hansestadt Lübeck auszugleichen.
3. Da der ursprüngliche Haushaltsansatz für den Ausgleich des Bilanzverlustes 2023 der SIE im städtischen Haushalt 2024 nicht ausreichend ist, werden in den nachfolgend aufgeführten Produktsachkonten gem. § 82 Abs. 1 GO überplanmäßig bereitgestellt:
Produktsachkonto | Textbezeichnung | Haushaltsjahr | Betrag |
315201000.5315000 | Senior:InnenEinrichtungen, Zusch. an verb. Untern. | 2024 | 2.067.900,00 € |
Deckung:
Produktsachkonto | Textbezeichnung | Haushaltsjahr | Betrag |
111020000.4411001 | Grundstücksmanagement - | 2024 | 400.000,00 € |
111020000.4488000 | Grundstücksmanagement - | 2024 | 627.500,00 € |
111020000.4592000 | Grundstücksmanagement - | 2024 | 70.000,00 € |
611001000.4565001 | Steuern, allg. Zuw., allg. Umlagen - | 2024 | 970.400,00 € |
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| Summe | 2.067.900,00 € |
Erläuterung zur Deckung: Aufgrund von Mehrerträgen bei den Erbbaurechtsverträgen, Mehrerträgen durch Kostenerstattungen, Mehrerträgen bei den Nachzahlungszinsen Gewerbesteuer und Minderaufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage können die benötigten Deckungsmittel bereitgestellt werden. |
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
| einstimmige Annahme | X |
einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig die Annahme der Beschlussvorlage.