Auszug - AM Astrid Helzel (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Änderung der Straßenreinigungssatzung - Winterdienst in verkehrsberuhigten Bereichen   

10. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 7.1
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 12.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:34 - 18:51 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
VO/2024/13535 AM Astrid Helzel (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Änderung der Straßenreinigungssatzung - Winterdienst in verkehrsberuhigten Bereichen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Zahn leitet ein und übergibt an Frau Helzel.

Frau Helzel erläutert ihren Antrag und die Reinigungsklassen aus verkehrsberuhigten Bereichen. Sie teilt mit, dass es in Kiel, Neumünster und Flensburg diese Unterscheidung nicht gebe und bittet um Prüfung, ob das nicht in Lübeck auch geändert werden könne.

Herr Mucha erläutert anhand der Präsentation, diese wird dem Protokoll beigefügt.

Er teilt mit, dass es richtig sei, dass es in Kiel, Neumünster und Flensburg diese Unterscheidung nicht gebe. Hier kann geprüft werden, ob zu Lübeck eine Vergleichbarkeit gegeben sei.

Es gebe eine Möglichkeit zur Unterscheidung in der StVO zwischen verkehrsberuhigten Straßen (30 Zone) und Spielstraßen (Schrittgeschwindigkeit). Spielstraßen werden über die gesamte Breite gehwegsgleich angesehen, die ganzjährig für spielende Kinder und Fußgänger zur Verfügung gestellt werden müssen. Daraus leitet die EBL die ganzjährige Pflicht zur Straßenreinigung/Sauberhaltung ab und im Winter wäre das der dazugehörige Winterdienst.

Frau Helzel erwähnt ein Gerichtsurteil, weshalb die Satzungen möglicherweise in anderen Städten angepasst wurden. Herr Mucha bittet Frau Helzel um Zuleitung dieses Urteils.

Herr Petersen führt ergänzend aus, dass die Verhältnismäßigkeit zu wahren sei.

Klar im Vordergrund zu stellen sei, dass es sich hier vorrangig dem fußläufigen Verkehr zugängliche Straße handelt und ganzjährig zu gewährleisten sei, dass der fußläufige Verkehr die volle Breite nutzen könne. Im Gesetz bezeichnet man das als Mischfläche, hier sei der Ermessenspielraum gegeben und die EBL entschieden, dass der fußläufige Verkehr schützenswert sei und nur mit einem Gehwegkorridor nicht gegeben wäre. Die Verpflichtung, die Flächen freizuhalten, ist deshalb gegeben. Herr Petersen weist auf den Unterschied hin, dass in einer 30iger Zone der Unterschied des Gehweges zur Fahrbahn klar zu erkennen und eine Trennung dieser Streifen gegeben sei, 30 km/h gefahren werden dürfe und nicht, wie in Spielstraßen, Schrittgeschwindigkeit.

Frau Helzel bittet, den Antrag in den Novemberausschuss zu vertagen.

Der Vorsitz lässt darüber abstimmen. Der WA beschließt einstimmig den Antrag in den Novemberausschuss zu vertagen.

Zu dem Thema sprechen (teilweise mit mehrfachen Wortmeldungen) die Ausschussmitglieder Herr Zahn, Frau Helzel, Frau Dr. Scheuer, Herr Grohmann, Herr Ingwersen, Frau Wolff, Herr Dr. Lengen, Herr Dr. Koß und Herr Schulze, und Herr Petersen und Herr Mucha von den EBL.


Beschluss:


§ 5 Abs. 1 wird folgendermaßen geändert:

 

-          § 5 Abs. 1 Ziffer 2 entfällt


 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum