Auszug - 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Anschluss- und Ausbaubeiträgen der Hansestadt Lübeck (Anschluss- und Ausbaubeitragssatzung - ABS)  

10. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 5.2
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 12.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:34 - 18:51 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
VO/2024/13484 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Anschluss- und Ausbaubeiträgen der Hansestadt Lübeck (Anschluss- und Ausbaubeitragssatzung - ABS)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Luschas, Frank
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Zahn leitet ein und übergibt an Frau Helzel.

Frau Helzel hat Nachfrage zum Deckungsbeitrag.

Herr Mucha erläutert, es gebe zwei Möglichkeiten die Kosten zu decken. Ein Weg seien die Gebühren, der andere Weg seien die Anschluss- und Ausbaubeiträge. Der Deckungsgrad sei eine resultierende Größe des gesamten Kostenrahmens, der durch die Investitionstätigkeiten und die Abschreibungen entstehe, abzüglich davon werden die Gebühren vereinnahmt. Daraus folgt eine Differenz, die durch Anschlussbeiträge vereinnahmt würde. Der Prozentsatz des Deckungsgrades schwanke, je nachdem wie viel in dem jeweiligen Jahr gebaut würde und wie groß die Summe wäre, die für die Erschließungsmaßnahmen veranlagt würde. Dies sei von Jahr zu Jahr unterschiedlich und eine resultierende Größe, die nicht relevant sei.


Beschluss:

Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Anschluss- und Ausbaubeiträgen der Hansestadt Lübeck (Anschluss- und Ausbaubeitragssatzung – ABS) wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Werkausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, gemäß Beschlusstext zu beschließen.