Vorlage - VO/2024/13484  

Betreff: 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Anschluss- und Ausbaubeiträgen der Hansestadt Lübeck (Anschluss- und Ausbaubeitragssatzung - ABS)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Luschas, Frank
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Werkausschuss EBL zur Vorberatung
12.09.2024 
10. Sitzung des Werkausschusses EBL      
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.09.2024 
20. Sitzung des Hauptausschusses      
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.09.2024 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung)      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Beschluss 2. Änd. ABS
Anlage 2 Synopse ABS 2024
Anlage 3 Darstellung der Kalkulation 2020 - 2029
zu Anlage 3 Zusammenstellung 2. Änd. ABS

Beschlussvorschlag

Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Anschluss- und Ausbaubeiträgen der Hansestadt Lübeck (Anschluss- und Ausbaubeitragssatzung ABS) wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.
 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.300 Recht 

Keine rechtl. Bedenken

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.203 Beteiligungscontrolling

Zustimmung

3.030 Fachbereichscontrolling

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Nein, weil keine Belange betroffen sind.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

KAG

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Begründung)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Die Hansestadt Lübeck (HL), Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL), erhebt Anschlussbeiträge nach der Satzung über die Erhebung von Anschluss- und Ausbaubeiträgen in der Hansestadt Lübeck (Anschluss- und Ausbaubeitragssatzung ABS) in Verbindung mit den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung der notwendigen öffentlichen Entwässerungseinrichtungen. Die jeweiligen Beitragssätze und Deckungsgrade sind regelmäßig zu kalkulieren.

Die Neukalkulation der Anschlussbeiträge erfolgt aufgrund der Rechnungsperiodenkalkulation und ist für die jeweils nächste Kalkulationsperiode fortzuführen. Dazu wird üblicherweise ein etwa zehnjähriger Zeitraum betrachtet, dieser umfasst jeweils ca. fünf Jahre vor und nach dem Kalkulationszeitpunkt. Es wird der entstandene bzw. geschätzte Aufwand für die Herstellung der örtlichen Entwässerungsanlagen ermittelt.

In diesem Zeitraum sind die bereits abgeschlossenen, die im Bau befindlichen und die noch vorgesehenen entwässerungstechnischen Erschließungsmaßnahmen einzubeziehen. Der örtliche, entwässerungstechnische Aufwand ist den nach dem Vorteil gewichteten Flächen gegenüber zu stellen. Das Ergebnis daraus ist der Beitragssatz, der für einen m² beitragspflichtiger Fläche für den erstmaligen Anschluss an die öffentliche Entwässerung erhoben wird. Der Beitragssatz ist durch Satzungsregelung zu bestimmen, ebenso wird der prozentuale Deckungsgrad des Aufwandes durch Beiträge in der Satzung festgelegt. Der Deckungsgrad dient der Abfederung von außergewöhnlichen Steigerungen des Beitragssatzes. Es ist damit weitestgehend sichergestellt, dass die Höhe der Beitragssätze auch in Bauprojekten, die über mehrere Kalkulationsperioden andauern, nicht ständig verändert werden muss. Die Gleichbehandlung aller Beitragsschuldnerinnen und Beitragsschuldner ist damit gewährleistet. Die Festsetzung des Deckungsgrades nimmt Einfluss auf die Gebührenkalkulation der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren. Das bedeutet, dass ein jeweils höherer oder niedriger Deckungsgrad einen geringeren oder höheren die Gebührenkalkulation beeinflussenden Betrag nach sich ziehen kann.

Die letzte Kalkulation des Beitragssatzes für Schmutzwasser und für Niederschlagswasser fand im Jahre 2019 statt und umfasste die Jahre 2015 bis 2024. Der Schmutzwasserbeitragssatz wurde seinerzeit in seiner Höhe nicht geändert, er blieb unverändert mit 4,27 EUR/ bestehen, lediglich der Deckungsgrad wurde entsprechend der Neukalkulation von 71,2 % auf 21,5 % angepasst. Der Niederschlagswasserbeitrag wurde in der Höhe nicht geändert, auch hier wurde lediglich der Deckungsgrad von 61,6 % auf 22,1 % angepasst. Die ABS wurde zum 01.01.2020 in Kraft gesetzt.

Die Entwicklung der Beitragssätze der letzten zwanzig Jahre ist nachfolgend dargestellt:

Satzung

Deckungsgrad

Beitragssatz EUR/m²

 

SW

RW

SW

RW

1993

75 %

75 %

2,76 EUR (5,40 DM)

7,67 EUR (15,00 DM)

1997

75 %

75 %

2,76 EUR (5,40 DM)

7,67 EUR (15,00 DM)

2000

50 %

50 %

4,27 EUR (8,36 DM)

9,84 EUR (19,25 DM)

2002

50 %

70 %

4,27 EUR (8,36 DM)

9,84 EUR (19,25 DM)

2007

65 %

90 %

4,27 EUR

8,49 EUR

2013

71%

66,5%

4,27 EUR

8,49 EUR

2016

71,2%

61,6%

4,27 EUR

8,49 EUR

2019

21,5 %

22,1 %

4,27 EUR

8,49 EUR

Die Deckungsgrade von 21,5 % für Schmutzwasser und 22,1 % für Niederschlagswasser führten, wie bereits ausgeführt, eine kontinuierliche Beitragsveranlagung fort.

Die aktuelle Neukalkulation (Anlage 3) umfasst die Jahre 2020 bis 2029. In dieser zehnjährigen Kalkulationsperiode wurden die Jahre 2020 bis 2024 mit den vorliegenden Ist Zahlen und die Jahre 2025 bis 2029 mit den geschätzten Planzahlen eingerechnet, daraus ergibt sich nachfolgend der Vorschlag zur Weiterentwicklung der Beitragssätze:

Satzung

Deckungsgrad

Beitragssatz EUR/m²

 

SW

RW

SW

RW

2024

24,5 %

50,8 %

4,27 EUR

8,49 EUR

Auch die jetzt vorgeschlagenen Deckungsgrade von 24,5 % für Schmutzwasser und 50,8 % für Niederschlagswasser führen eine kontinuierliche Beitragsveranlagung bei gleichbleibenden Beitragssätzen zukünftig weitestgehend fort.

Die Neukalkulation (Anlage 3) hat somit ergeben, dass sowohl der Beitragssatz für Schmutzwasser, als auch der Beitragssatz für Niederschlagswasser beibehalten werden kann. Es ist lediglich eine Anpassung des Deckungsgrades erforderlich.

Die nächste Neukalkulation wird im Jahre 2028 stattfinden und dann den Kalkulationszeitraum 2025 bis 2032 umfassen. Damit wird die Kalkulation an die Zeiträume der Benutzungsgebühren angelehnt.
 


Anlagen

Anlage 1 Beschluss

Anlage 2 Synopse

Anlage 3 Darstellung der Kalkulation
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Beschluss 2. Änd. ABS (261 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 Synopse ABS 2024 (337 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 Darstellung der Kalkulation 2020 - 2029 (334 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich zu Anlage 3 Zusammenstellung 2. Änd. ABS (156 KB)