Auszug - SPD & FW: ÄA zu Fortsetzung des Projektes "Buddenbrookhaus, Erweiterung, Umbau und Sanierung, Mengstraße 4+6, 23552 Lübeck"
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beratung und Abstimmung s. unter Top 9.1
Beschluss:
In einem Informationstermin am 26.02.2024 zum Projekt Buddenbrookhaus, ist durch den Vertreter des Ministeriums als Fördermittelgeber deutlich gemacht worden, dass die aktuelle Beschlusslage der Bürgerschaft zu einem Verlust der Fördermittel führt.
Die Bürgerschaft beschließt zur Beibehaltung der Förderfähigkeit durch das Land Schleswig-Holstein, die Variante, die ohne Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens erfolgen kann.
Daher beschließt die Bürgerschaft folgendes Vorgehen:
- Der am 30.09.2021 gefasste Beschluss (VO/2021/10358 Erweiterung, Umbau und Sanierung) wird erneut beschlossen und die Realisierung des Vorhabens „Neue Buddenbrookhaus“ auf der Grundlage der Baugenehmigung und der denkmalrechtlichen Genehmigung vom 27.10.2022 wird fortgesetzt.
- Der ablehnende Beschluss vom 30.03.2023 (VO/2023/12037 Fortsetzung des Projektes "Buddenbrookhaus, Erweiterung, Umbau und Sanierung, Mengstraße 4+6, 23552 Lübeck") sowie der Beschluss vom 29.06.2023 (VO/2023/12331-01 AT - CDU, Bü90/Grüne, Unabhängige, VOLT-PARTEI, BM Möller (BfL): Änderungsantrag zu VO/2023/12255-01 Beschluss zur Fortsetzung des Projektes "Buddenbrookhaus, Erweiterung, Umbau und Sanierung, Mengstraße 4+6, 23552 Lübeck" werden aufgehoben.
- Bei der Umsetzung des Vorhabens „Neue Buddenbrookhaus“ auf der Grundlage der Baugenehmigung und denkmalrechtlichen Genehmigung vom 27.10.2022 wird der vom Eingriff betroffene Gewölbeteil zurückgebaut und entweder an anderer Stelle wieder auf- bzw. eingebaut oder sicher für eine spätere Rekonstruktion verwahrt. Eine Translozierung wird bereits bei der Fassade der Mengstraße 6 angewandt und wird auch beim Gewölbekeller als vertretbar angesehen.
Es wird ein interfraktionell besetzter Begleitausschuss zum Vorhaben „Neue Buddenbrookhaus“ eingerichtet, dem regelmäßig über das Vorhaben, insbesondere über den Projektfortschritt und die Kosten, berichtet wird. Dieser Ausschuss kann mit bis zu zwei Vertreter:innen aus jeder Fraktion (und einem fraktionslosen Mitglied der BFL) besetzt werden und ist rein beratend tätig
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 21 | |
Nein-Stimmen | 24 | |
Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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