Auszug - Kostenübernahme durch die Hansestadt Lübeck für das durchzuführende VGV-Verfahren zur brandschutztechnischen Ertüchtigung des Alten- und Pflegeheimes im Heiligen-Geist-Hospital  

2. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
TOP: Ö 5.4
Gremium: Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 13.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2023/12669 Kostenübernahme durch die Hansestadt Lübeck für das durchzuführende VGV-Verfahren zur brandschutztechnischen Ertüchtigung des Alten- und Pflegeheimes im Heiligen-Geist-Hospital
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia Steinrücke
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Sinner, Katrin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kleyer stellt den Antrag, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen, da aus seiner Sicht noch offene Fragen bestehen. Diese können jedoch erst im morgigen Hauptausschuss geklärt werden. Hierzu geht Herr Kleyer u. a. auf Themen für das GMHL ein. Herr Brozio spricht sich für ein Votum des Ausschusses aus.

 

Ergänzend bittet Herr Kleyer um eine klare Trennung zwischen der Brandschutzsanierung für den kurzfristigen Weiterbetrieb und das Brandschutzkonzept für die zukünftige Nutzung. Frau Sinner weist darauf hin, dass die Verwaltung in den Beschlussvorlagen die politische Beschlusslage umgesetzt hat. Zu den bestehenden Beschlusslagen der Bürgerschaft sprechen Herr Kleyer, Frau Sinner, Herr Reinhardt, Herr Biehlig, Frau Senatorin Steinrücke und Frau Stegemann.

 


Beschluss:

Die Bürgerschaft bekennt sich zum Beschluss Weiterbetrieb des Heiligen-Geist-Hospitals als Alten- und Pflegeheim” (VO/2023/11920-01-01-01) vom 23.02.2023.

Der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital werden die für die brandschutztechnische Sanierung erforderlichen Mittel (derzeit geschätzt 11,8 Mio EUR) nach Maßgabe des Beschlusses der Bürgerschaft vom 29.06.2023 (VO/2023/12266-01) in Form von Zuweisungen unter folgenden Voraussetzungen zur Verfügung gestellt:

 

  • Die Stiftung verfügt zum Zeitpunkt der jeweiligen Zahlungsverpflichtungen nicht über ausreichende finanzielle Mittel, wobei die Stiftung verpflichtet ist, sonstige Drittmittel (z.B. Fördermittel, Spenden usw.), die zur Mitfinanzierung der Maßnahme beitragen können, zu akquirieren.

 

  • Die Gewährung ist unter Berücksichtigung des von der Stiftung beauftragten Gutachtens kommunal- und beihilferechtlich zulässig

 

Die haushaltsmäßige Ordnung für die in den nächsten Jahren erforderlichen Zuweisungen ist herzustellen.

 


Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

nimmt den Antrag des AM Kleyer

mehrheitlich an und beschließt, die Vorlage

ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen.

(9 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen)

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

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