Wie bereits in dem Bericht „Heiligen-Geist-Hospital – Zukunftsperspektiven“ vom 24.08.2023 (VO/2023/12467) dargestellt ist zur Durchführung des genehmigten Brandschutzkonzeptes im Heiligen-Geist-Hospital Lübeck zunächst die Ausschreibung der Kernplanungsleistungen (Objektplanung, TGA, Tragwerk) erforderlich. Es ist die Vergabe im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb (VgV) geplant.
Im Rahmen des Verfahrens soll sichergestellt werden, dass bei der Brandschutztechnischen Sanierung die spezifischen Anforderungen des unter Denkmalschutz stehenden historischen Gebäudekomplexes berücksichtigt werden. Erst nach Abschluss der Planungen kann mit der Umsetzung der erforderlichen Baumaßnahmen begonnen werden. Derzeit werden die Gesamtkosten für die Planerleistungen und die Umsetzung der erforderlichen Baumaßnahmen auf 11,8 Mio EUR geschätzt. Für das Jahr 2024 wird derzeit davon ausgegangen, dass 716,6 TEUR Kosten entstehen.
Die Finanzierung der Umsetzung der Brandschutzmaßnahme gemäß Bürgerschaftsbeschluss vom 29.06.2023 (VO/ 2023/12266 - 01) kann von der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital nach derzeitiger Einschätzung nicht mehr geleistet werden.
Die Stiftung ist nach zwei großen Sanierungsmaßnahmen in den Jahren 2015 (Fassadensanierung 1,4 Mio. EUR) und 2019 (Langhaussanierung 4,4 Mio. EUR) sowie Maßnahmen im Rahmen des Brandschutzes von rund 1,2 Mio. EUR (Stand 25.10.2023) voraussichtlich nicht mehr in der Lage, die Maßnahmen des Brandschutzkonzeptes im Kostenvolumen von 11,8 Mio. EUR aus eigenen Finanzmitteln umzusetzen.
Der Rücklagenbestand der Stiftung beträgt per 31.12.2022 1,35 Mio. EUR. Der Haushalt 2023 schließt planerisch mit einem Fehlbetrag in Höhe von 573.100 EUR ab, so dass sich die Rücklagen der Stiftung weiter reduzieren werden, zumal sich auch die Mieteinnahmen für das Heiligen-Geist-Hospital aufgrund der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten durch die Alten- und Pflegeeinrichtung weiter reduzieren werden.
Auch der Haushalt 2024 wird trotz der bereits eingeplanten Zuweisungen der Stadt für die brandschutztechnische Sanierung mit einem geplanten Fehlbetrag in Höhe von 182.700 EUR abschließen. Es besteht daher die Gefahr, dass das Stiftungsvermögen auch in Zukunft geschmälert wird, auch wenn durch die teilweise Weiternutzung des Alten- und Pflegeheims weiterhin Mieteinnahmen erzielt werden können.
Mit Bericht vom 24.08.2023 (VO/2023/12467) hat die Stiftungsverwaltung die finanzielle Situation der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital detailliert dargestellt.
Die Stiftung ist auf die Unterstützung Dritter (Zuschüsse der HL und zweckgebundene Mittel Dritter) angewiesen. Die Problematik ist der Stiftungsaufsicht bei der Kommunalaufsicht des Landes S.-H. bekannt. In Abstimmung mit der Stiftungsaufsicht hat die Stiftung einen externen Gutachtenauftrag formuliert. Im Rahmen dieses Gutachtenauftrages wird nicht nur geprüft, welche rechtliche Möglichkeiten bestehen, die Stiftung für die Zukunft so aufzustellen, dass sie langfristig erhalten werden kann, sondern auch, in welcher Form möglicherweise teilweise eine Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen aus eigenen Mitteln erfolgen kann. Gleichzeitig soll die Frage geprüft werden, ob es der Stadt kommunal- und beihilferechtlich gestattet ist, die Stiftung zu unterstützen. Es ist vereinbart, dass das Prüfungsergebnis zum Ende des Jahres vorliegt. Die Zuweisung von Mitteln an die Stiftung ist daher unter einen entsprechenden Vorbehalt zu stellen. Der weitere Vorbehalt ergibt sich bereits aus dem Beschluss der Bürgerschaft vom 29.06.2023. Der Stiftung soll es aber obliegen, soweit es möglich ist, auch Drittmittel für die Umsetzung der Maßnahmen zu akquirieren.
Für die in den nächsten Jahren erforderlichen Zuweisungen wird die haushaltsmäßige Ordnung in den jeweiligen Haushaltsplänen darzustellen sein, für das Jahr 2024 erfolgt eine erste Neuordnung durch die parallel zur Beschlussfassung vorliegende Vorlage (VO/2023/12371-01).
Mit Verweis auf VO/2023/12684 wird seitens der Hansestadt Lübeck in der gesamtstädtischen Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit als Zuwendungsgeberin darauf hingewiesen, dass eine positive Entscheidung zu dieser Vorlage im investiven Bereich für die nächsten städtischen Haushaltsplanungen bedeutet, dass die o.g. Gesamtsumme in Form von Kreditermächtigungen nicht für andere städtische Investitionen genutzt werden kann. Bei den Prioritätensetzungen der kommenden Jahre ist deshalb ein Ausleseprozess nach Maßgabe der Hansestadt Lübeck nicht auszuschließen. Die Zuwendungen für Bauunterhaltung sind eine freiwillige Leistung der Hansestadt Lübeck, die in Konkurrenz zu anderen freiwilligen Leistungen in Abhängigkeit von der Haushaltssituation steht.