Auszug - Prüfantrag kostenfreie Perioden-Hygieneartikel   

1. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)
TOP: Ö 4.1
Gremium: Schul- und Sportausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 13.07.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
2022/10995-01-01 Prüfantrag kostenfreie Perioden-Hygieneartikel

   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia SteinrückeBezüglich:
VO/2022/10995-01
Federführend:2.530 - Gesundheitsamt Bearbeiter/-in:Dr. Bender, Gerhard
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dr. Friedemann berichtet, dass es sich um ein Projekt aus einem Bürgerschaftsbeschluss handelt, der aber Parallel über das Stadtschüler*innenparlament eingegangen ist. In den Schulen wird es durch Schülerinnen und Schüler in den Schulen selbstständig organisiert.

Parallel läuft der Bürgerschaftsbeschluss. Im Sozialausschuss haben sich bereits alle Fraktionen positiv dafür ausgesprochen. Es soll auch in den Werkausschuss der EBL, da dort an einem öffentlichen Toilettenkonzept gearbeitet wird, bei dem das Thema untergebracht wird.

Der Bereich Schule und Sport möchte für die Schulen bei dem aktuellen Konzept bleiben. Die Finanzierung erfolgt zentral durch den Bereich, nicht aus den Schulbudgets. Das Stadtschüler*innenparlament hat nach einer Evaluationsphase bestätigt, dass das Konzept fortgeführt werden soll.

 

Herr Kerlin bedankt sich für den Bericht und begrüßt die Umsetzung durch die Eigeninitiative der Schüler:innen.


Beschluss:

Auftrag aus der Bürgerschaft vom 25.08.2022, VO/2022/10995

 

Empfehlung des Ausschusses für Soziales vom 07.06.2022, VO /2022/10995-01,

betr. Überweisungsantrag der Fraktion FDP an die Bürgerschaft den Antrag anzunehmen.

 


Die Verwaltung der Hansestadt Lübeck möge bis Mai 2022 prüfen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen in folgenden Einrichtungen kostenfreie Perioden-Hygieneartikel zur Verfügung gestellt werden können:

 

1. In den sanitären Anlagen städtischer Schulen, Berufsbildungszentren und Förderzentren

2. In öffentlichen Gebäuden der Hansestadt Lübeck

3. In Angeboten der offenen Jugendarbeit und Jugendhilfe

4. In Angeboten der Wohnungslosenhilfe

5. In Einrichtungen zur Beratung von Frauen.

 

Bei der Prüfung werden Bedarf, Finanzierung und die Umsetzbarkeit an den entsprechenden Standorten berücksichtigt.

 

 

 

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum