Auszug - Budgetverträge Lübecker Musikschulen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
AM Bauer verlässt aufgrund seiner unter TOP 1 erklärten Befangenheit den Raum während der Beratung dieses Punktes.
AM Petereit empfiehlt, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen. Aktuell gebe es zu einzelnen Punkten in der Vorlage noch Klärungsbedarf. Der Vorsitzende greift die Empfehlung von AM Petereit auf, aufgrund des notwendigen Klärungsbedarf die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen. Der Ausschuss widerspricht nicht.
Beschluss:
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Zuwendungen an die beiden bisher durch die Hansestadt Lübeck institutionell geförderten Musikschulen (Musik- und Kunstschule Lübeck gGmbH und Lübecker Musikschule der Gemeinnützigen) für das Jahr 2022 von 182.800 Euro auf 200.000 Euro anzuheben und mit den beiden Musikschulen einen verwaltungsmäßig einfach umzusetzenden Aufteilungsschlüssel zu vereinbaren.
- Ab 2023 ist eine jährliche Anpassung der Fördersumme in Höhe der Tarifsteigerung im TVöD im Zuge der Haushaltsanmeldungen vorzusehen.
- Im Zuge der Kulturentwicklungsplanung (VO/2020/09394-01-01) ist unter Vergleich mit der Finanzierung/Förderung von Musikschulen in vergleichbaren Großstädten zu prüfen, ob und ggf. in welchem Umfang, die beiden unter Pkt. 1 genannten von der Hansestadt Lübeck geförderten Lübecker Musikschulen insgesamt finanziell besser ausgestattet werden sollten.
- Die haushaltsmäßige Ordnung für die Erhöhung des Zuschusses für 2022 in Höhe von 17.200 Euro im Produkt 281001 Kulturangebote wird unterjährig hergestellt.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum | x |