Auszug - Antje Jansen BM und Katja Mentz AM (GAL): Änderungsantrag zu VO/2021/10285 Luftfilter für die Lübecker Schulen und Kitas  

20. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2018-2023)
TOP: Ö 8.3.1
Gremium: Schul- und Sportausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 05.08.2021 Status: öffentlich
Zeit: 16:07 - 20:23 Anlass: Sitzung
Raum: Musik- und Kongresshalle
Ort: Willy-Brandt-Allee 10, 23554 Lübeck
VO/2021/10308 Antje Jansen BM und Katja Mentz AM (GAL): Änderungsantrag zu VO/2021/10285 Luftfilter für die Lübecker Schulen und Kitas
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Wie 8.3..


Beschluss:

 

Der Schul- und Sportausschuss empfiehlt:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, alle Räume bis zum Oktober 2021 in Schulen, Kitas und Kindertagespflege mit mobilen oder statioren Luftfilteranlagen auszustatten, in denen 

 

1. eine Querlüftung über Fenster auf gegenüberliegenden Seiten des Raumes nicht möglich ist, 

 

2. ftungsanlagen1 nicht bis Oktober 2021 installiert werden können und/oder 

 

3. ein Öffnen der Fenster die Betreuung oder den Unterricht nachhaltig beeinträchtigen, zum Beispiel weil 

 

a)      zum Öffnen der Fenster komplette Bankreihen von Schüler*innen alle ca. 15-20 Minuten aufstehen müssen, die betreffenden Kinder r die Zeit der Lüftung eine Fensterscheibe vor dem Gesicht und somit die in Reihe hintereinander sitzenden Kinder zahlreiche Fensterscheiben mit Blick auf die Lehrkraft vorne an der Tafel vor sich haben, wodurch ihre Teilhabe am Unterricht behindert wird,

b)      die Raumtemperatur bei ordnungsgemäßem Lüften im Herbst/Winter dauerhaft unter 20 Grad Celsius sinkt,

c)       es aufgrund der baulichen Anordnung des Raumes oder bestimmten Windverhältnissen bei Regen dazu kommt, dass es in die Räume bei geöffneten Fenstern rein regnet,

d)      aufgrund des Verzichts auf Luftfilter durch das ausschließliche Lüften über Fenster und ggf. Tüffnung zur Querlüftung eine die Betreuung/den Unterricht grundsätzlich beeinträchtigende Situationen durch Unruhe zu rechnen ist.

 

Bevor Luftfilter für Bildungsräume als nicht notwendig eingestuft werden, sind die in diesen Räumen arbeitenden Mitarbeitenden zu befragen und soll deren Votum entscheidend sein, da diese die Situation vor Ort aufgrund der Erfahrungen des letzten Pandemieherbstes und -winters, insbesondere mit Blick auf die genannten Punkte 3 a) bis d), am besten beurteilen können.
 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

x

Ohne Votum