Auszug - AT zu FDP - Aufhebung der "Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt und zweite Änderungssatzung zur Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen im Stadtteil Innenstadt (Gebiet Altstadt) vom 28.02.1979" inkl. der VO/2019/08462
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Keine Wortmeldung.
Beschluss:
1. Der bisherige Beschluss in Bezug auf Ferienwohnungen auf der Lübecker Altstadtinsel bzw. die von der Verwaltung angeordneten Unterlassungen von Vermietung von Ferienwohnungen in den Gängen und Höfen wird bis zum Inkrafttreten der finalen Milieuschutzsatzung ausgesetzt.
2. Eine Duldung der im Bestand vorhandenen Ferienwohnungen wird temporär für die Dauer bis zur Inkraftsetzung der neuen Milieuschutzsatzung von der Hansestadt Lübeck akzeptiert.
3. Der Bürgerschaftsbeschluss zur Milieuschutzsatzung vom August 2018 wird in der Form neu formuliert, dass in Zusammenarbeit mit Politik, Verwaltung, LTM, Lübecker Verkehrsverein, FeWo-Eigentümern und berechtigten Dritten bis zum 31. Dezember 2020 gemeinschaftlich eine neue Milieuschutzsatzung erarbeitet wird.
4. Die „Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt und zweite Änderungssatzung zur Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen im Stadtteil Innenstadt (Gebiet Altstadt) vom 28.02.1979“ inkl. der VO/2019/08462 wird nach in Kraft treten der neu erarbeiteten Milieuschutzsatzung zeitgleich vollständig aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 4 | |
Nein-Stimmen | 39 | |
Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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(Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.)