Vorlage - VO/2020/08559
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Beschlussvorschlag
Die „Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt und zweite Änderungssatzung zur Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen im Stadtteil Innenstadt (Gebiet Altstadt) vom 28.02.1979“ inkl. der VO/2019/08462 wird vollständig aufgehoben.
Der Bürgerschaftsbeschluss zur Milieuschutzsatzung vom August 2018 wird bis zum 31. August 2020 in Zusammenarbeit mit Politik, Verwaltung, LTM, Lübecker Verkehrsverein, FeWo-Eigentümern und berechtigten Dritten gemeinschaftlich überarbeitet.
Der bisherige Beschluss in Bezug auf Ferienwohnungen auf der Lübecker Altstadtinsel bzw die von der Verwaltung angeordneten Unterlassungen von Vermietung von Ferienwohnungen in den Gängen und Höfen wird bis zum Inkrafttreten der finalen Milieuschutzsatzung ausgesetzt.
Begründung
Erfolgt mündlich
Anlagen
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