Auszug - Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt und zweite Änderungssatzung zur Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen im Stadtteil Innenstadt (Gebiet Altstadt) vom 28.02.1979
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es sprechen BM Dr. Flasbarth und BM Prieur.
Herr Prieur gibt zum Antrag unter TOP 9.5.2 folge Änderung zu Protokoll:
„Die Bürgerschaft beschließt die Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches für das Gebiet der Lübecker Altstadt in der gemäß Anlage 2 geänderten Fassung und billigt die Begründung in gemäß Anlage 3 geänderter Fassung.“
Es sprechen BM Rathcke; BM Jansen, BM Lüttke, BM Fürter, BM Zunft, BM Stolzenberg, BM Hönel, BM Ramcke, BM Leber und erneut BM Prieur.
BM Prieur stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Rednerliste.
Die Vorsitzende stellt fest, dass noch Wortmeldungen folgender Bürgerschaftsmitglieder:innen vorliegen: BM Lüttke und BM Lehrke.
BM Stolzenberg verweist auf die Geschäftsordnung, wonach laut BM Stolzenberg vor Abstimmung über das Ende der Rednerliste zu fragen sei, ob noch weitere Bürgerschaftsmitglieder:innen wünschen, auf die Rednerliste gesetzt zu werden.
Die Vorsitzende verliest aus der Geschäftsordnung und widerlegt diese Aussage.
Die Vorsitzende lässt zunächst über den Antrag auf Schluss der Rednerliste abstimmen.
Die Bürgerschaft stimmt dem Geschäftsordnungsantrag von BM Prieur
mehrheitlich (27 Ja-Stimmen und 16 Nein-Stimmen)
zu.
Es sprechen BM Lüttke und BM Lehrke.
Die Vorsitzende lässt sodann zunächst über die Anträge zu TOP 9.5.1 und 9.5.2 und sodann die Vorlage unter TOP 9.5 abstimmen.
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung zum Entwurf der Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird die Sat zung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt.
Die Bürgerschaft beschließt die Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches für das Gebiet der Lübecker Altstadt in der gemäß Anlage 2 geänderten Fassung und billigt die Begründung in gemäß Anlage 3 geänderter Fassung.
3. Aufgrund des § 172 Abs. 1 BauGB wird die Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen im Stadtteil Innenstadt (Gebiet Altstadt) vom 28.02.1979 in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlagen 5) gebilligt.
4. Die Satzungsbeschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis in geänderter Fassung | einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 35 | |
Nein-Stimmen | 2 | |
Enthaltungen | 6 | |
Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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(Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.)