Auszug - SPD: Antrag zu "Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck zur Erhebung der Hundesteuer" Finanzielle Entlastung für Menschen mit geringem Einkommen bei der Hundesteuer
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
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Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt die Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Hundesteuer in § 5 wie folgt zu ergänzen:
§ 5 Abs. 2
Auf Antrag des/der Steuerpflichtigen ist die Steuer für den ersten Hund auf die Hälfte zu ermäßigen, wenn ein geringes Einkommen (Leistungsbezieher nach SGB II, SGB IX und SGB XII) nachgewiesen wird.
Abs. 2 wird zu Abs. 3..
Aufgrund der Erklärungen von Herrn Uhlig (siehe TOP 5.1) wird der Antrag von Antragsteller zurückgezogen.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum | x |
Der Ausschuss spricht keine Empfehlung für die Bürgerschaft aus,
da der Antrag zurückgezogen wurde.