Vorlage - VO/2020/08545-01
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird beauftragt die Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Hundesteuer in § 5 wie folgt zu ergänzen:
§ 5 Abs. 2
Auf Antrag des/der Steuerpflichtigen ist die Steuer für den ersten Hund auf die Hälfte zu ermäßigen, wenn ein geringes Einkommen (Leistungsbezieher nach SGB II, SGB IX und SGB XII) nachgewiesen wird.
Abs. 2 wird zu Abs. 3.
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Begründung
ggf mündlich
Anlagen
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