Auszug - Stromsperren Anfrage AM Michelle Akyurt
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Langhans und Frau Borso beantworten die Anfrage mündlich.
Die schriftlichen Antworten sind der Niederschrift als Anlagen beigefügt.
Zu Punkt 1. der Anfrage wurde eine Stellungnahme der Stadtwerke Lübeck erbeten, die wenn möglich zu Protokoll gereicht wird.
Anmerkung außerhalb des Protokolls:
Die o.a. Stellungnahme der Stadtwerke Lübeck liegt bis zum heutigen Tage nicht vor und wird zu gegebener Zeit nachgereicht.
Für Frau Akyurt sind die Antworten unbefriedigend. Sie fordert, dass entsprechende statistische Daten künftig beschafft werden können.
Herr Voht erklärt, nur mit einer Arbeitsbilanz der Kooperation könne der Erfolg der Vereinbarung abgebildet werden.
Frau Schwartz erklärt, diese Thematik werde in dem Treffen der Kooperationspartner am 05.12.2018 aufgegriffen.
Frau Akyurt und der Vorsitzende werden die Angelegenheit im JC-Beirat ebenfalls thematisieren.
Frau Borso beantwortet außerdem eine ergänzende Frage von Frau Akyurt zu den Mieter-Notgemeinschaften (Vertragsbeziehungen) und verweist auf die Statistik der Bundesagentur für Arbeit, veröffentlicht unter http://statistik.arbeitsagentur.de (hier: Kreisreport SGB II).
Außerdem spricht Herr Wiese.
Antrag Herr Voht: Sitzungsunterbrechung (18.40 – 18.58 Uhr)
Anfrage:
Mit Beschluss der Bürgerschaft (VO/2014/01357) wurde die Einrichtung einer Clearingstelle zur Beratung für hilfebedürftige Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Lübeck, die mit Zahlungen an ihren Energieversorger (Stromversorger) in Verzug geraten sind, beschlossen.
Des weiteren wird aus dem Kreis der sozialen Beratungsstellen immer wieder von Fällen berichtet, bei denen Mieterhaushalte von Energiesperren der Stadtwerke Lübeck betroffen sind, weil ihr Vermieter als Kunde des Versorgers die von seinen Mietern erhaltenen Betriebskostenvorauszahlungen nicht zur Begleichung der monatlichen Abschläge oder Energierechnungen verwendet hat.
Die Bildung einer Mieter-Notgemeinschaft mit dem Ziel, die Abwendung einer angedrohten oder die Aufhebung einer bereits vollzogenen Versorgungssperre zu erreichen, scheitert meist daran, dass der Versorger von einer solchen Notgemeinschaft - neben einer Sicherstellung künftiger Abschlagszahlungen – auch einen vollständigen Ausgleich der Rückstände verlangt, die der Vermieter den Stadtwerken für die betroffene Verbrauchsstelle schuldet.
Vor diesem Hintergrund werden folgende Fragen gestellt:
1.) Wie hat sich die Anzahl der von Stromsperren betroffenen Haushalte in Lübeck entwickelt (bitte nach Jahren seit 2015)?
2.) Wie viele Bedarfsgemeinschaften in Lübeck mussten ein Darlehen des Jobcenters zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung aufnehmen (bitte nach Jahren seit 2015 aufschlüsseln)?
3.) Wie viele Menschen im Rentenalter bzw. Leistungsberechtigte der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung waren gezwungen, Darlehen für Strom aufzunehmen (bitte nach Jahren seit 2015 aufschlüsseln)?
4.) Liegen dem Bereich Soziale Sicherung als Partner der Kooperationsvereinbarung vom 19.5.2014 Informationen vor über die Anzahl von Mieterhaushalten in den Jahren seit 2015, die als Drittbeteiligte im vorgenannten Sinne von angedrohten oder vollzogenen Energiesperren (Strom, Gas, Wärme, Wasser) betroffen waren?
5.) Gibt es Bestrebungen, das Thema gemeinsam mit den beiden anderen Kooperationspartnern (Jobcenter, Stadtwerke) zu erörtern, um zu erreichen, dass sich die Stadtwerke auf Basis einer entsprechenden Ergänzung zum Kooperationsvertrag verpflichtet, künftig in der hier geschilderten Fallkonstellation eine Trennung zwischen aufgelaufenem Rückstand und laufenden Abschlägen vorzunehmen?
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Frau Akyurt erklärt ihre Anfrage für erledigt.:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Antwort JC auf Anfrage AM Akyurt Stromsperren (156 KB) | ||
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2 | öffentlich | Antwort Bereich 2.500 auf Anfrage AM Akyurt Stromsperren (10 KB) |