Auszug - Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung -Barrieren und Handlungsempfehlungen- Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention   

2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)
TOP: Ö 6.3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 06.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 18:11 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2018/06073 Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen-

Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven SchindlerBezüglich:
VO/2014/01965
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Justin, Siglinde
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf eine Nachfrage von Frau Hildebrand erklärt Herr Jürgensen, dass es zum Thema Inklusion in Kitas 3 Pilotprojekte auf Landesebene gäbe, die noch in der abschließenden Evaluation seien. Erst nach dem Abschluss dieser Evaluation seien genauere Informationen, auch zu Finanzierungsmöglichkeiten, vorhanden. Zurzeit gäbe es aber keine vergleichbaren Inklusionsprojekte in Lübeck.

Frau Rösel ergänzt, dass es 6 Integrationsgruppen in städtischen Kitas gäbe und ein Modelprojekt wünschenswert sei.

Frau Heidig weist darauf hin, dass die Begriffe Inklusion und Integration schwer abzugrenzen seien und unterschiedlich benutzt werden. In der Jugendhilfeplanung wird das Platzangebot regelmäßig dargestellt.

Frau Hildebrand wünscht sich eine klare Differenzierung und hätte von Förderrichtlinien des Landes zu diesem Thema gehört. Eine Inklusionsgruppe im Neubau der Kita Klipperstraße wäre wünschenswert.

 

Herr Puhle lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.


Beschluss:

  1. Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung

-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen.

  1. Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.

Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen.

Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt.

  1. Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
  2. Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
  3. Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0