Auszug - Dringlichkeitsvorlage: Aufhebung eines im Finanzplan/Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2018 bestehenden Sperrvermerkes für die Baumaßnahme BW 045 Josephinenstraßenbrücke II Überbauerneuerung (5.660)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
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Beschluss:
Der bei dem Produktsachkonto 541001 733.7852000 Gemeindestraßen / Josephinenstraßenbrücke II / Tiefbaumaßnahmen bestehende Sperrvermerk gem. §12 Abs.2 GemHVO-Doppik für das Haushaltsjahr 2018 muss aufgehoben werden. Die Haushaltsmittel in Höhe von 1.200.000,00 EUR werden gleichzeitig freigegeben.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
mit Mehrheit (1 Gegenstimme),gemäß
Beschlussvorschlag zu entscheiden.