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Auszug - Dringlichkeitsvorlage: Aufhebung eines im Finanzplan/Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2018 bestehenden Sperrvermerkes für die Baumaßnahme BW 045 Josephinenstraßenbrücke II Überbauerneuerung (5.660)   

74. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.23
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 20.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:14 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2018/05910 Dringlichkeitsvorlage: Aufhebung eines im Finanzplan/Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2018 bestehenden Sperrvermerkes für die Baumaßnahme BW 045 Josephinenstraßenbrücke II Überbauerneuerung (5.660)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schmedt, Dieter
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Keine Wortmeldungen.


Beschluss:

 

Der bei dem Produktsachkonto 541001 733.7852000 Gemeindestraßen / Josephinenstraßenbrücke II  / Tiefbaumaßnahmen bestehende Sperrvermerk gem. §12 Abs.2 GemHVO-Doppik für das Haushaltsjahr 2018 muss aufgehoben werden. Die Haushaltsmittel in Höhe von 1.200.000,00 EUR werden gleichzeitig freigegeben.

 

 

 

 


Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
mit Mehrheit (1 Gegenstimme),gemäß

Beschlussvorschlag zu entscheiden.