Auszug - Anfrage BM/AM Ragnar Lüttke: Untersagung privater Altkleidersammlung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Lüttke stellt mit der Vorlage 2017/05056 folgende Anfrage:
„Das Verwaltungsgericht Göttingen hat in einem Urteil vom 2. März 2017 (4 A 149/14; 4 A 345/15) die Untersagung von privater Altkleidersammlung in Göttingen für rechtmäßig befunden. Ergeben sich aus diesem Urteile Handlungsoptionen für die Hansestadt Lübeck?“
Hierzu teilt Herr Senator Hinsen mit, dass für eine Untersagung privater Altkleidersammlungen in Schleswig-Holstein das LLUR zuständig sei, insofern ergeben sich für die HL aus dem zitierten Urteil keine Handlungsoptionen. Er biete aber an, bei einem der nächsten Gespräche mit dem LLUR die Angelegenheit zu besprechen, wofür sich Herr Lüttke bedankt.
Der Hauptausschuss nimmt die
Anfrage sowie die Antwort
zur Kenntnis.