Vorlage - VO/2017/05056
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Beschlussvorschlag
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat in einem Urteil vom 2. März 2017 (4 A 149/14; 4 A 345/15) die Untersagung von privater Altkleidersammlung in Göttingen für rechtmäßig befunden. Ergeben sich aus diesem Urteile Handlungsoptionen für die Hansestadt Lübeck?
Begründung
In den Markt drängende private Altkleiderversorger gefährden die Planungssicherheit und Organisationsverantwortung der Stadt Lübeck in diesem Bereich der Abfallentsorgung. Das Urteil aus Göttingen könnte nun neue Möglichkeiten aufzeigen.
Anlagen