Auszug - Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017   

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 10.7
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 26.01.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 19:49 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2016/04452 Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017

   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd SaxeAktenzeichen:20.21.2017.0.00
  Bezüglich:
VO/2016/04224
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Anmerkung:

Die Vorsitzende ruft nunmehr die haushaltsbegleitenden Anträge der Fraktionen unter TOP 10.7.1 bis 18.7.5 auf. Diese werden vor dieser Vorlage beraten, weil sie sich direkt auf die Haushaltssatzung beziehen.


Beschluss:

1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,   dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird ausgehend vom Entwurf gemäß VO/2016/04224 einschl. Anlagen mit den Veränderungen gemäß fortgeschriebener Nachmeldeliste               Anlage 1

              beschlossen.

 

2.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4 zur VO/2016/04224) werden zur Kenntnis         genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten,  um die u.a. in dem Haushalt 2017 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit         verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit           verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

 

3.Der Haushaltsbegleitbeschluss zur Haushaltssatzung wird in der als            Anlage 0
beigefügten Fassung der Konsolidierungsliste gefasst.

 

 

4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende
Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

780.532.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

814.849.300

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  34.316.800

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

758.667.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

766.515.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   93.352.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

 

149.858.700

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.(Stand: 9.12.2016)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

  28.871.500

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  62.664.400

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.349,041

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            400 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                     500 %

2.Gewerbesteuer                                                                                                           450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2017 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

5. Stellenplan

Der Stellenplan 2016 (3.292,48 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2017 um die sich aus

der Veränderungsliste ergebenden Stellen ergänzt und in der sich daraus ergebenden

Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzt mit 3349,041 Planstellen.

 

 

 

 


Die Vorsitzende lässt über die Haushaltssatzung in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung abstimmen mit der Maßgabe bei Beschluss, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen TO-Punkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Annahme bei:

Ja-Stimmen:41

Nein-Stimmen:2

Enthaltungen: 4

 

 

 

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der

Niederschrift bei.