Auszug - Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Haider bemängelt, dass die Differenzierung auf den Fachbereich 2 in der gedruckten Form, nicht aber in der digitalen Form erfolgt ist. Es wäre wünschenswert, zukünftig auch in ALLRIS die differenzierte Fassung zur Verfügung zu stellen.
Fragen von Herrn Krause zur Anlage 4 – Maßnahmenliste für den Fachbereich 2, lfd. Nr. 4 und 5 beantworten Herr Senator Schindler, Herr Kirchhoff und Herr Strätz. Die Schwankung in der Verlustzuweisung für den Eigenbetrieb Kurbetrieb Travemünde ergibt sich durch das Auflösen von Erlösen aus Grundstücksverkäufen. Die Auflösung dieser Erlöse hat die Verlustzuweisung entsprechend gesenkt. Herr Kirchhoff erläutert, dass ab 2018 verschiedene Projekte, u. a. Waterfront und Aja zur Umsetzung kommen. Hierdurch wird die Verlustzuweisung wieder erheblich gesenkt. Die Veränderungen im Grundstücksmanagement entstehen durch geringere Erträge bei den Erbbauzinsen und Mehraufwand bei den sonstigen Geschäftsaufwendungen, u. a. für div. Entschädigungen zur Falkenstraße.
Herr Hundertmark schlägt vor, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen. Entsprechende Anträge werden dann in der Bürgerschaft gestellt.
Beschlussvorschlag:
1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan sowie
Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten
beschlossen.
1a.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2017 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
2.Der Haushaltsbegleitbeschluss zur Haushaltssatzung wird in der als
Anlage 0 beigefügten Fassung gefasst.
3.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
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1. | im Ergebnisplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 780.676.500 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 821.468.300
| EUR | ||
| einem Jahresüberschuss von |
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| einem Jahresfehlbetrag von | 40.791.800 | EUR | ||
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2. | im Finanzplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
| 758.811.500 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
| 773.248.200 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
| 92.964.700 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
149.600.900
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EUR | ||
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festgesetzt.(Stand: 07.10.2016)
§ 2
Es werden festgesetzt: |
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1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 27.884.200 | EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 60.542.600 | EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000
| EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.337,02 | Stand: 09/2016 |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:
1.Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 %
2.Gewerbesteuer 450 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.
§ 5
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2017 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.
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Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.
(Ende des Satzungstextes)
4. Stellenplan
Der Stellenplan 2016 (3.292,48 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2017 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzt: 3337,02 Planstellen.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss
für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
beschließt einstimmig, die Vorlage ohne
Votum zur Kenntnis zu nehmen.