Herr Howe stellt mit der Vorlage 2016/04208 folgende Anfrage:
„Im Januar 2015 beschloss die Bürgerschaft ein externes Gutachten zur Prüfung der Eignung der Siedlung Herreninsel für eine dauerhafte Wohnnutzung in Auftrag zu geben (siehe VO/2015/02269).
- Wann kommt das Gutachten in die Gremien/Bürgerschaft?
- A) Wann wurde ein entsprechender Gutachter beauftragt?
B) Wenn noch kein Gutachter beauftragt wurde, wann soll dieser beauftragt werden? - A) Wurde bei der Auswahl eines Gutachters zuvor die Interessengemeinschaft der Herreninselbewohner beteiligt?
B) Falls noch kein Gutachter beauftragt wurde, wann werden die Herreninselbewohner an der Auswahl eines solchen beteiligt?
- Warum hat Bürgermeister Bernd Saxe den bereits ausgehandelten Mietvertragsentwurf, der in der Septembersitzung im Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den KBT behandelt werden sollte, im Senat gestoppt?
- Warum lässt Bürgermeister Bernd Saxe die rechtlichen Risiken durch eine externe Anwaltskanzlei prüfen, obwohl das Rechtsamt bereits eine Prüfung vollzogen hatte.
- Wann wird mit dem Bau der Sielleitungen begonnen?
- Wann werden die Grundstücke der Herreninselbewohner*innen an das Entwässerungssystem angeschlossen?
- Wird die Hydraulik so ausgelegt sein, dass auch derzeit unbewohnte Grundstücke später ans System angeschlossen werden können?
- Ist gewährleistet, dass die Gruben über den 1.1.2017 von den EBL entleert werden, bis die Grundstücke alle an das Entwässerungssystem angeschlossen worden sind?“
Herr Schröder führt aus, dass das Gutachten noch nicht beauftragt werden konnte, da durch die Abarbeitung von dringenden Aufträgen zur Schaffung von Baurecht für Wohnbau- und Gewerbeflächen die hierfür benötigten Ressourcen im Bereich bisher nicht vorhanden waren.
Weiterhin halte die Verwaltung es für zwingend notwendig, die Ergebnisse der derzeit laufenden Hafenentwicklungsplanung (HEP) abzuwarten und einzubeziehen. Nach Abstimmung mit der LPA soll die Erstellung des Gutachtens in Abgleich und Bewertung
zumindest erster belastbarer Ergebnisse der HEP erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Erörterung der dort erarbeiteten Entwicklungsszenarien in 2017 die anstehenden Beschlussfassungen zur HEP für die Gesamtentwicklung dieses Stadtbereiches – auch für Dänischburg und Siems - wegweisend seien. Damit bilden sie den wesentlichen Rahmen für die Beantwortung der Frage, ob eine längerfristige bzw. dauerhafte Wohnnutzung auf der Herreninsel in Verbindung mit der weiteren Entwicklung des Hafens planungsrechtlich vereinbar sei.
Herr Schröder erklärt weiterhin, dass sich der Bereich zur Abstimmung über das weitere Verfahren kurzfristig mit der Interessengemeinschaft in Verbindung setzen werde. Die Beauftragung des Gutachtens sei im Laufe des 4. Quartals 2016 vorgesehen.
Herr Bürgermeister Saxe führt zu den Fragen 4 und 5 aus, dass aufgrund eines Büroversehens die Vorlage in den Fachausschüssen beraten wurde, bevor eine Behandlung im Senat erfolgt sei. Die Prüfung durch eine externe Anwaltskanzlei halte er für notwendig, um die sich ggf. aus dem Vertragstext ergebenden rechtlichen Risiken für die HL zu analysieren. Diese Risikoabschätzung sei nicht Aufgabe des städtischen Bereichs Recht.
Herr Senator Schindler antwortet zu den Fragen 6-9 wie folgt:
Der Baubeginn sei abhängig vom Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Mietverträge und Auftrag zur Herstellung der Anschlüsse in der Bürgerschaft, der Baubeginn erfolge voraussichtlich 2-3 Monate später.
Der Anschluss an das Entwässerungssystem werde voraussichtlich 4-6 Monate nach Baubeginn erfolgen.
Die Hydraulik werde so ausgelegt, dass insgesamt 80 Parzellen angeschlossen werden können.
Eine Entleerung der Gruben erfolge auch über den 01.01.2017 hinaus, da die EBL verpflichtet sei, abzufahren, so lange noch kein Anschluss an die Entwässerungsleitung erfolgt ist. Die untere Wasserbehörde duldet die Gruben für ein paar Monate über den 31.12.2016 hinaus, wenn auf Grundlage einer entsprechenden Beschlussfassung der Bürgerschaft erkennbar sei, dass tatsächlich auch ein Anschluss erfolgt.
Hierzu sprechen Herr Zander und Frau Jansen und kritisieren die -trotz des vorliegenden Bürgerschaftsbeschlusses vom Januar 2015- noch nicht beschlossene erfolgte Beauftragung des Gutachtens, Sie verweisen auf die für die Herreninsel-BewohnerInnen unsichere Wohnsituation, die nicht akzeptabel sei und kündigen hierzu ggf. neue Anträge in der Bürgerschaft an.