Auszug - Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gemäß § 19 a GkZ zwischen der Hansestadt Lübeck und der KOSOZ AöR zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Stabe kritisiert, dass der Sozialausschuss keine Information über den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der HL und der KOSOZ AöR zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft erhalten habe.
Eine Nachfrage von Herrn Rathcke zu den finanziellen Auswirkungen wird von Frau Schwartz beantwortet.
Herr Zander beantragt, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Zander abstimmen.
Beschluss:
- Die Bürgerschaft stimmt dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Hansestadt Lübeck und der KOSOZ (Koordinierungsstelle für soziale Angelegenheiten) AöR zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 19a GkZ auf der Grundlage des beigefügten Vertragsentwurfes zu.
- Die Hansestadt Lübeck wird vor einer möglichen Kündigung oder Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der KOSOZ AöR eine Abstimmung innerhalb der kreisfreien Städte vornehmen.
Der Hauptausschuss leitet die Vorlage
einstimmig ohne Votum an die
Bürgerschaft weiter.