Vorlage - VO/2016/04049  

Betreff: Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gemäß § 19 a GkZ zwischen der Hansestadt Lübeck und der KOSOZ AöR zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Gorziza, Karin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
27.09.2016 
51. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.09.2016 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   
Ausschuss für Soziales zur Kenntnisnahme
04.10.2016 
26. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Qualitäts-und Wirtschaftlichkeitsprüfung Vorlage.docx
Anlage 2 - Vertrag VG KOSOZ QW-Prüfungen endgültige Fassung Reinschrift 27.07.2016.docx
Anlage 3 - Umsetzung von QW.Prüfungen_24 06 2016
Anlage 4 - Qualitäts_Wirtschaftlichkeitsprüfung (2).xls

Beschlussvorschlag

  1. Die Bürgerschaft stimmt dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Hansestadt Lübeck und der KOSOZ (Koordinierungsstelle für soziale Angelegenheiten) AöR zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 19a GkZ auf der Grundlage des beigefügten Vertragsentwurfes zu.
  2. Die Hansestadt Lübeck wird vor einer möglichen Kündigung oder Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der KOSOZ AöR eine Abstimmung innerhalb der kreisfreien Städte vornehmen.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: 1.300 - Recht

Ergebnis: zustimmend

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung: Entfällt, weil keine Planungen und Vorhaben vorliegen, welche sich unmittelbar auf Kinder und Jugendliche auswirken.

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  §§ 75 ff SGB XII, Landesrahmenvertrag S-H

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 4)

 


Begründung

Die Begründung ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Vertrag vor Inkrattreten von allen Ratsversammlungen/Bürgerschaft der kreisfreien Städte und dem Verwaltungsrat der KOSOZ AöR beschlossen sein muss.

 

Um ein Inkraftreten des Vertrages zum 01.10.2016 sicherzustellen, ist mit dem Vorsitzenden des Sozialausschusses einvernehmlich vereinbart worden, den Ausschuss erst nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft über den Vertrag zu informieren, da die erste Sitzung des Sozialausschusses nach der Sommerpause im Gremienlauf nicht erreicht werden konnte.

 

 


Anlagen

Anlage 1 Begründung des Beschlussvorschlages

Anlage 2 öffentlich-rechtlicher Vertrag gemäß § 19 a GkZ einer Verwaltungsgemeinschaft

Anlage 3 Konzept sowie Ausarbeitung zur inhaltlichen Durchführung der Qualitäts- und Wirt-   schaftlichkeitsprüfungen

Anlage 4 Finanzielle Auswirkungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Qualitäts-und Wirtschaftlichkeitsprüfung Vorlage.docx (32 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Vertrag VG KOSOZ QW-Prüfungen endgültige Fassung Reinschrift 27.07.2016.docx (153 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - Umsetzung von QW.Prüfungen_24 06 2016 (650 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 - Qualitäts_Wirtschaftlichkeitsprüfung (2).xls (7 KB)