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Auszug - Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln aufgrund des Übergangs der SchulhausmeisterInnen und SchularbeiterInnen vom Bereich 4.401 ? Schule und Sport zum Bereich 5.651 ? GMHL zum 01.01.2016; Hier: Personalaufwendungen  

23. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2013 - 2018
TOP: Ö 10.9
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 30.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:37 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2016/03558 Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln aufgrund des Übergangs der SchulhausmeisterInnen und SchularbeiterInnen vom Bereich 4.401 ? Schule und Sport zum Bereich 5.651 ? GMHL zum 01.01.2016;
Hier: Personalaufwendungen
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Jahn, Lasse
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Beschluss:

Für den Übergang der SchulhausmeisterInnen und SchularbeiterInnen mit Wirkung zum 01.01.2016 vom Bereich 4.401 (Schule und Sport) zum Bereich 5.651 (GMHL) werden für das Haushaltsjahr 2016 gem. § 95 d (1) Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein überplanmäßig Haushaltsmittel für Personalkosten in Höhe von 4.021.700 Euro auf dem Produktsachkonto 111029.000.50xxxxxxx Personalaufwendungen im Produkt 111029 – Gebäudemanagement bewilligt.

Die Deckung wird aus folgenden Produktsachkonten des FB4 sichergestellt:

 

- 211001.000.50xxxxxxx Personalaufwendungen :    892.800,00 Euro

- 217001.000.50xxxxxxx Personalaufwendungen :    350.200,00 Euro

- 218201.000.50xxxxxxx Personalaufwendungen :    783.700,00 Euro

- 221001.000.50xxxxxxx Personalaufwendungen :    191.500,00 Euro

- 233001.000.50xxxxxxx Personalaufwendungen :   297.600,00 Euro

- 243001.000.50xxxxxxx Personalaufwendungen :1.275.700,00 Euro

- 424001.000.50xxxxxxx Personalaufwendungen :   230.200,00 Euro

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die haushaltsmäßige Ordnung herzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

 

(Die Vorlage wurde den Mitgliedern der Bürgerschaft umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei).