Auszug - Aufhebung eines im Finanzplan/ Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2015 bestehenden Sperrvermerkes für die Sanierung des Daches der Emanuel-Geibel-Schule
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Wortprotokoll Beschluss |
Herr Stolzenberg merkt an, dass die alten Ziegel bereits 120 Jahre alt seien und möchte wissen, warum diese nicht wieder mit verbaut würden und im Zuge der Denkmalpflege erhalten blieben.
Herr Schellenberger erläutert, dass man in diesem Fall einen Kompromiss eingegangen sei, da eine Mischung aus alten und neuen Ziegel zum Verbauen nicht möglich sei.
Herr Howe merkt an, dass die alten Ziegel scheinbar eine bessere Qualität hätten, da sie 120 Jahre überlebten und ob diese verschrottet oder aufbewahrt würden.
Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für die Vorlage: 15 Stimmen
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschluss:
Der beim nachfolgend aufgeführten Produktsachkonto im Haushaltsjahr 2015 bestehende Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik wird aufgehoben.
Produktsachkonto: 111029.278.7851000 GMHL / Emanuel-Geibel-Schule / Umstrukturierung / Gebäudemodernisierung / Hochbaumaßnahme. Die Haushaltsmittel in Höhe von 831.000,- EUR werden gleichzeitig freigegeben.