Auszug - Betriebskostenspiegel -Antrag der Ausschussmitglieder Michelle Akyurt und Rolf Klinkel-  

12. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018
TOP: Ö 11.2
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 03.02.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 18:38 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2015/02293 Antrag der Ausschussmitglieder Michelle Akyurt und Rolf Klinkel: Betriebskostenspiegel
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Klöckner, Hilde
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Antrag:

Antrag:

Der Bürgermeister wird gebeten,

1. dem Sozialausschuss zu berichten, inwieweit die Erhöhung der

Straßenreinigungsgebühren ab 01.01.2015 im Rahmen der Berechnung

angemessener Betriebskosten im Konzept der Sozialen Sicherung vom 30.11.2014

berücksichtigt worden sind.

2. für das Gebiet der Hansestadt Lübeck einen Betriebskostenspiegel anfertigen zu

lassen, der den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes für ein

schlüssiges Konzept entspricht. Die Anfertigung erfolgt im Zusammenhang mit der

Herstellung des neuen Mietspiegels für die Hansestadt Lübeck.

3. für die Berechnung angemessener Betriebskosten bei der Übernahme der

Unterkunftskosten wird das Konzept der Sozialen Sicherung vom 30.11.2014 bis zur

Anfertigung eines schlüssigen Konzeptes ausgesetzt. So lange richtet sich die Höhe

der Mietobergrenzen nach § 12 des Wohngeldgesetzes für die Mietstufe 4 (Hansestadt

Lübeck) zzgl. eines Sicherheitszuschlages von 10 %.

4. dem Sozialausschuss über die Umsetzung zu berichten.

Begründung:

Das Konzept für die Übernahme Betriebskosten ist nicht schlüssig und entspricht auch

nicht den Forderungen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes für die

Ermittlungen angemessener Betriebskosten.

Für die Festsetzung der Betriebskostenobergrenze benutzt die Soziale Sicherung einen

Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes, der die Kosten in Schleswig-Holstein

wiedergeben soll.

So beziehen sich die Datenermittlungen des Betriebskostenspiegels nicht auf das Gebiet der

Hansestadt Lübeck, sondern umfassen das gesamte Land Schleswig-Holstein. Das örtliche

Bild des Lübecker Preisniveaus wird im Betriebskostenspiegel nicht wiedergegeben und er

ist deshalb als Grundlage für ein schlüssiges Konzept ungeeignet (vgl. BSG Urteil vom

19.10.2010 Az. B 14 AS 2/10 R).

Auch weist der Betriebskostenspiegel Schleswig Holstein noch weitere Mängel für die

Ermittlung angemessener Betriebskosten aus. Er ist nicht repräsentativ, da für die

Herstellung nur die Daten von einzelnen Mitgliedern des Deutschen Mieterbundes benutzt

wurden, die dazu auch nicht systematisch und planmäßig erhoben wurden.

Bei der Ermittlung angemessener Betriebskosten dürfen nur Abrechnungen berücksichtigt

werden, die alle relevanten Betriebskosten enthalten. Die Soziale Sicherung hat jedoch nicht

nachgewiesen, wie Wasser- und Abwasserrechnungen die nicht an den Vermieter, sondern

direkt an die örtlichen Versorgungsunternehmen gezahlt werden und in

Vermieterabrechnungen fehlen, bei der Herstellung des Betriebskostenspiegel einbezogen

wurden.

Die Soziale Sicherung hat die im November 2013 gewährten Leistungen für die

Betriebskosten ausgewertet, und behauptet, dass diese Leistungen auskömmlich sind (vgl.

„Schlüssiges Konzept zu angemessenen Kosten der Unterkunft für die Hansestadt Lübeck

nach § 22 SGB II bzw. § 35 SGB XII“). Diese Leistungen sind aber nur auskömmlich, weil die

Soziale Sicherung Leistungen ausschließlich für angemessene Betriebskosten gewährt, die

sich nach dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes richteten. Darüber

hinausgehende Kosten wurden nicht übernommen.

Dies ist jedoch kein Nachweis dafür, dass die von der Sozialen Sicherung für angemessen

gehaltenen Betriebskosten ausreichend sind. Erforderlich ist eine Auswertung der

anfallenden Betriebskosten der gesamten Wohnungen der Hansestadt Lübeck.

 

Es sprechen Herr Klinkel, Frau Akyurt, Herr Stabe, Frau Menorca und Frau Jansen.

 

Auf Antrag von Herrn Stabe beschließt der Ausschuss einstimmig die Vertagung des Antrags und erbittet von der Verwaltung für die erneute Beratung eine rechtliche Stellungnahme bezüglich der Erstellung eines Betriebskostenspiegels für das Gebiet der Hanse

Auf Antrag von Herrn Stabe beschließt der Ausschuss einstimmig die Vertagung des Antrags und erbittet von der Verwaltung für die erneute Beratung im März eine kurze rechtliche Stellungnahme bezüglich der Erstellung eines Betriebskostenspiegels für das Gebiet der Hansestadt Lübeck (Erforderlichkeit, Kosten).

 

Anmerkung außerhalb des Protokolls: Die rechtlichen Ausführungen des Bereiches Soziale Sicherung sind der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.