Auszug - Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein hier: Lenschower Weg (5.660)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Widmung der nachfolgend genannten Verkehrsfläche in der Hansestadt Lübeck gemäß Anlage 2 wird beschlossen:
Lenschower Weg
Gemarkung Schlutup, Flur 16, Flurstück 46/464
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße – Ortsstraße.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift an.