Auszug - Lübecker Mietspiegel 2014
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der auf der Grundlage des Gutachtens der Firma F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH erstellte Lübecker Mietspiegel 2012 wird 2014 im Indexverfahren nach § 558d Abs. 2 BGB fortgeschrieben und durch die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck anerkannt. Er gilt damit als qualifizierter Mietspiegel gem. § 558 d BGB.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift an.