Auszug - SPD-Antrag zu TOP 5.33, VO/2013/00553 Projekt "Kailine" beenden  

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 2/2013 - 2018
TOP: Ö 5.33.4
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 29.08.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:17 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2013/00308 Antrag zu TOP 5.33, VO/2013/00553 Projekt "Kailine" beenden
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Otte, Christine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Beschluss:

Die SPD-Fraktion beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:

 

 

Das Projekt „Kailine“ wird unter folgenden Maßgaben fortgesetzt:

 

 

-          Der Hafenschuppen A bleibt erhalten, die Baufelder 1A & 1B werden für eine Neubebauung nicht ausgeschrieben.

 

-          Der Hafenschuppen A wird mit der Maßgabe der Erhaltung im Bestand, Modernisierung und Entwicklung durch einen privaten Nutzer/Betreiber ausgeschrieben. Eine touristische, kulturelle oder maritime Nutzung ist möglich.

 

-          Das Baufeld 2A wird mit der Maßgabe ausgeschrieben, hier sozialen Wohnungsbau mit der Gewichtung 30% 1. Förderweg, 30% 2. Förderweg gemäß sozialer Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein und 40% freifinanziert zu realisieren.

 

-          Die Baufelder 2B, 3A, 4A&4B, 5A&5B werden wie im Rahmen des Projektes Kailine vorgesehen ausgeschrieben, Anhand gegeben und nach einem Architektenwettbewerb unter Beteiligung des Gestaltungsbeirates verkauft.

 

-          Zur Gestaltung der Straßenverkehrsflächen und Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung wird ein Wettbewerb ausgeschrieben, der sicherstellen soll, dass der maritime Charakter der nördlichen Wallhalbinsel und die denkmalgeschützten Anlagen und Gebäude  betont werden sowie auf der Sondernutzungsfläche Platz 3 (Spitze der nördlichen Wallhalbinsel) eine Einrichtung in Form eines Beachclubs weiterhin möglich bleibt. 

 

-          Das Baufeld 3B wird mit der Maßgabe ausgeschrieben, eine touristische Nutzung/Hotel zu realisieren, dass mit einer Einrichtung eines Beachclubs auf der Sondernutzungsfläche Platz 3 harmonisiert oder idealer Weise kombiniert wird.

 

-          Es wird ein Planungsauftrag beschlossen, der die Überplanung des Bereiches der Roddenkoppel sicherstellt, der eine verkehrliche Erschließung der Roddenkoppel aufzeigt, die denkmalgeschützen (Hallen-)gebäude  erhält und eine weitere Wohnbebauung ermöglicht.

 

-           

 

Der nächste zu erreichende Gestaltungsbeirat der Hansestadt Lübeck wird beauftragt zu überprüfen, inwieweit die Architektur- und die Kubaturvorgaben des bestehenden Bebauungsplanes hinsichtlich des gewünschten maritimen Charakters und zur Vermeidung einer überzogenen monotonen Baustruktur angepasst werden sollte.

 

 

Abstimmungsergebnis über VO/2013/00308 1

Abstimmungsergebnis über VO/2013/00308 1. Spiegelstrich:

Mehrheitlichen Ablehnung bei

Ja-Stimmen:              19

Nein-Stimmen:              27

Enthaltungen:              2

 

 

Abstimmungsergebnis über VO/2013/00308 2. Spiegelstrich:

Mehrheitlichen Ablehnung bei

Ja-Stimmen:              18

Nein-Stimmen:              27

Enthaltungen:              3

 

 

Abstimmungsergebnis über VO/2013/00308 3. Spiegelstrich:

Mehrheitlichen Ablehnung bei

Ja-Stimmen:              17

Nein-Stimmen:              28

Enthaltungen:              3

 

 

Abstimmungsergebnis über VO/2013/00308 4. Spiegelstrich:

Mehrheitlichen Ablehnung bei

Ja-Stimmen:              17

Nein-Stimmen:              29

Enthaltungen:              2

 

 

Abstimmungsergebnis über VO/2013/00308 5. Spiegelstrich:

Mehrheitlichen Ablehnung bei

Ja-Stimmen:              18

Nein-Stimmen:              27

Enthaltungen:              3

 

 

Abstimmungsergebnis über VO/2013/00308 6. Spiegelstrich:

Mehrheitlichen Ablehnung bei

Ja-Stimmen:              18

Nein-Stimmen:              28

Enthaltungen:              2

 

 

Abstimmungsergebnis über VO/2013/00308 7. Spiegelstrich:

Mehrheitlichen Ablehnung bei

Ja-Stimmen:              19

Nein-Stimmen:              27

Enthaltungen:              2

 

 

Abstimmungsergebnis über VO/2013/00308 8. Spiegelstrich:

Mehrheitlichen Ablehnung bei

Ja-Stimmen:              18

Nein-Stimmen:              28

Enthaltungen:              2