Vorlage - VO/2013/00308  

Betreff: Antrag zu TOP 5.33, VO/2013/00553 Projekt "Kailine" beenden
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Otte, Christine
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.08.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 2/2013 - 2018 abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Die SPD-Fraktion beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:

Beschlussvorschlag

Die SPD-Fraktion beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:

 

 

Das Projekt „Kailine“ wird unter folgenden Maßgaben fortgesetzt:

 

 

-          Der Hafenschuppen A bleibt erhalten, die Baufelder 1A & 1B werden für eine Neubebauung nicht ausgeschrieben.

 

-          Der Hafenschuppen A wird mit der Maßgabe der Erhaltung im Bestand, Modernisierung und Entwicklung durch einen privaten Nutzer/Betreiber ausgeschrieben. Eine touristische, kulturelle oder maritime Nutzung ist möglich.

 

-          Das Baufeld 2A wird mit der Maßgabe ausgeschrieben, hier sozialen Wohnungsbau mit der Gewichtung 30% 1. Förderweg, 30% 2. Förderweg gemäß sozialer Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein und 40% freifinanziert zu realisieren.

 

-          Die Baufelder 2B, 3A, 4A&4B, 5A&5B werden wie im Rahmen des Projektes Kailine vorgesehen ausgeschrieben, Anhand gegeben und nach einem Architektenwettbewerb unter Beteiligung des Gestaltungsbeirates verkauft.

 

-          Zur Gestaltung der Straßenverkehrsflächen und Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung wird ein Wettbewerb ausgeschrieben, der sicherstellen soll, dass der maritime Charakter der nördlichen Wallhalbinsel und die denkmalgeschützten Anlagen und Gebäude  betont werden sowie auf der Sondernutzungsfläche Platz 3 (Spitze der nördlichen Wallhalbinsel) eine Einrichtung in Form eines Beachclubs weiterhin möglich bleibt. 

 

-          Das Baufeld 3B wird mit der Maßgabe ausgeschrieben, eine touristische Nutzung/Hotel zu realisieren, dass mit einer Einrichtung eines Beachclubs auf der Sondernutzungsfläche Platz 3 harmonisiert oder idealer Weise kombiniert wird.

 

-          Es wird ein Planungsauftrag beschlossen, der die Überplanung des Bereiches der Roddenkoppel sicherstellt, der eine verkehrliche Erschließung der Roddenkoppel aufzeigt, die denkmalgeschützen (Hallen-)gebäude  erhält und eine weitere Wohnbebauung ermöglicht.

 

-           

 

Der nächste zu erreichende Gestaltungsbeirat der Hansestadt Lübeck wird beauftragt zu überprüfen, inwieweit die Architektur- und die Kubaturvorgaben des bestehenden Bebauungsplanes hinsichtlich des gewünschten maritimen Charakters und zur Vermeidung einer überzogenen monotonen Baustruktur angepasst werden sollte.

 

Die Begründung erfolgt mündlich

Begründung

 

Die Begründung erfolgt mündlich

 


Anlagen