Auszug - Antwort auf eine Anfrage von Frau Katja Mentz gemäß § 16 der GO der Bürgerschaft zur Sitzung am 21.03.2013  

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 2/2013 - 2018
TOP: Ö 7.1.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 29.08.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:17 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2013/00564 Antwort auf eine Anfrage von Frau Katja Mentz gemäß § 16 der GO der Bürgerschaft zur Sitzung m 21.03.2013
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Sven Schindler
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Grau, Conja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Antwort:

Frage 1:

Wer trägt die Kosten der Calibrierungsflüge, die für Instrumenten-Anflüge mit ILS Cat I und

Cat II am Flughafen erforderlich sind?

 

Antwort:

Die Kosten für die halbjährig regulären Vermessungen des ILS werden, wie im Mietvertrag über die vermieteten Wirtschaftsgüter geregelt, von der Yasmina Flughafenmanagementgesellschaft als Betreiberin des Flughafens Lübeck getragen.

 

Frage 2:

Ist das öffentlich geförderte Instrumentenlandesystem CAT II funktionsfähig und in Betrieb genommen worden?

 

Antwort:

Das ILS ist aufgebaut und betriebsbereit.  Eine Inbetriebnahme konnte noch nicht erfolgen. Das liegt an den zeitaufwendigen Abstimmungsverfahren der verschiedenen beteiligten Luftsicherheitsbehörden; es fehlt noch die endgültige Betriebsgenehmigung der Luftaufsichtsbehörde des Bundes.

 

Frage 3

Falls Frage 2 verneint wird: Welche Gründe gibt es für die Betriebsuntauglichkeit des ILS und welche Stelle ist hierfür verantwortlich?

 

Antwort:

Es fehlt noch die endgültige Genehmigung durch das BAF – Bundesamt für Flugsicherung

 

Frage 4 :

Welche Konsequenzen ergeben sich hinsichtlich der öffentlichen Fördermittel für das ILS CAT II bezüglich seiner zeitweiligen oder dauerhaften Betriebsuntauglichkeit?

 

Antwort:

Keine; nach entsprechender Genehmigung wird das ILS in Betrieb genommen. Damit ist der Zweck der öffentlichen Förderung erfüllt.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Kenntnisnahme