Vorlage - VO/2013/00564  

Betreff: Antwort auf eine Anfrage von Frau Katja Mentz gemäß § 16 der GO der Bürgerschaft zur Sitzung m 21.03.2013
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Sven Schindler
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Grau, Conja
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
29.08.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 2/2013 - 2018 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Anfrage gemäß § 16 der Geschäftsordnung der Lübecker Bürgerschaft von BM Katja Mentz

Beschlussvorschlag

Anfrage gemäß § 16 der Geschäftsordnung der Lübecker Bürgerschaft von BM Katja Mentz

 

 

 

Frage 1:

Begründung

Frage 1:

 

Wer trägt die Kosten der Calibrierungsflüge, die für Instrumenten-Anflüge mit ILS Cat I und

Cat II am Flughafen erforderlich sind?

 

Antwort:

Die Kosten für die halbjährig regulären Vermessungen des ILS werden, wie im Mietvertrag über die vermieteten Wirtschaftsgüter geregelt, von der Yasmina Flughafenmanagementgesellschaft als Betreiberin des Flughafens Lübeck getragen.

 

Frage 2:

 

Ist das öffentlich geförderte Instrumentenlandesystem CAT II funktionsfähig und in Betrieb genommen worden?

 

Antwort:

 

Das ILS ist aufgebaut und betriebsbereit.  Eine Inbetriebnahme konnte noch nicht erfolgen. Das liegt an den zeitaufwendigen Abstimmungsverfahren der verschiedenen beteiligten Luftsicherheitsbehörden; es fehlt noch die endgültige Betriebsgenehmigung der Luftaufsichtsbehörde des Bundes.

 

 

Frage 3

 

Falls Frage 2 verneint wird: Welche Gründe gibt es für die Betriebsuntauglichkeit des ILS und welche Stelle ist hierfür verantwortlich?

 

 

 

Antwort:

 

Es fehlt noch die endgültige Genehmigung durch das BAF – Bundesamt für Flugsicherung

 

 

 

Frage 4 :

 

Welche Konsequenzen ergeben sich hinsichtlich der öffentlichen Fördermittel für das ILS CAT II bezüglich seiner zeitweiligen oder dauerhaften Betriebsuntauglichkeit?

 

 

Antwort:

 

Keine; nach entsprechender Genehmigung wird das ILS in Betrieb genommen. Damit ist der Zweck der öffentlichen Förderung erfüllt.

 

 

keine

Anlagen

keine