Auszug - 75. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Rönnauer Weg in Lübeck - Travemünde - Abschließender Beschluss - Bebauungsplan 32.76.02 Rönnauer Weg - Satzungsbeschluss -
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Zu der Nachfrage von Herrn Rosenbohm, ob nicht die Ausgleichsflächen des alten und neuen B-Plans kumuliert werden müssten, sagt die Verwaltung eine Klärung bis zum Hauptausschuss zu.
Es wird beantragt die korrekten Ausgleichsflächen in die Vorlage einzuarbeiten.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.
Herr Quirder verweist dazu auf Seite 26/ 27. Dort sei im Textteil festgehalten, dass ein erweiteter Ausgleich erfolgt.
Erläuterung im Nachgang: Der bisher geltende B-Plan 32.76.00 ist von 1984. Zu der Zeit gab es noch keine Ausgleichsverpflichtung. Diese Festsetzungen sind hinsichtlich des Eingriffs als bereits zulässig zu berücksichtigen. Es muss daher nur der durch die neue Planung zusätzliche Eingriff ausgeglichen werden, d. h. die Vorlage kann in der vorliegenden Fassung unverändert bleiben.
Auf Nachfrage von Herrn Lötsch teilt Herr Schröder mit, dass die passiven Lärmschutzmaßnahmen für eine Wohnnutzung ausreichend seien.
Herr Lötsch fragt in diesem Kontext nach, ob durch die Wohnnutzung Probleme bei einer möglichen Hafenerweiterung auftreten können.
Herr Schröder negiert dies.
Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zur 75. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan 32.76.02 Rönnauer Weg abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:
a.) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:
Hansestadt Lübeck, Bereich 2.530 Gesundheitsschutz, vorgebracht mit Schreiben vom 21.11.2012; Hansestadt Lübeck, Bereich 3.370 Feuerwehr, vorgebracht mit Schreiben vom 19.11.2012; Hansestadt Lübeck, Bereich 4.491 Archäologie und Denkmalpflege, vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012; Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – Untere Forstbehörde, vorgebracht mit Schreiben vom 10.12.2012; Landeskriminalamt – Kampfmittelräumdienst, vorgebracht mit Schreiben vom 12.12.2012.
b.) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:
Hansestadt Lübeck, Bereich 3.390 Umwelt-, Natur-, und Verbraucherschutz – Vorsorge und Zukunftsplanung, vorgebracht mit Schreiben vom 13.12.2012; Entsorgungsbetriebe Lübeck, vorgebracht mit Schreiben vom 07.12.2012; Hansestadt Lübeck, Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr, vorgebracht mit Schreiben vom 21.12.2012; Arbeitsgemeinschaft eingetragener Naturschutzverbände AG 29, vorgebracht mit Schreiben vom 04.07.2012.
c.) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:
Hansestadt Lübeck, Bereich 5.691 Lübeck Port Authority, vorgebracht mit Schreiben vom 03.07.2012 und 10.12.2012; Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – Technischer Umweltschutz, vorgebracht mit Schreiben vom 03.12.2012; Polizeidirektion Lübeck, vorgebracht mit Schreiben vom 07.12.2012; Naturschutzbund NABU Schleswig-Holstein, vorgebracht mit Schreiben vom 19.12.2012.
Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.
Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen.
- Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.
- Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Der Bauausschuss empfiehlt unter Maßgabe der Einarbeitung der korrekten Ausgleichsflächen einstimmig gem. Beschlussvorschlag zu beschließen.