Auszug - Erstattung überzahlter Leistungen / Jobcenter Lübeck  

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 31.01.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:51 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2013/00134 Erstattung überzahlter Leistungen / Jobcenter Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Klöckner, Hilde
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es sprechen BM Klinkel, BM Drozella und BM Lüttke

Es sprechen BM Klinkel, BM Drozella und BM Lüttke.

BM Klinkel sieht den Antrag als erledigt an und zieht ihn zurück.

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Mitglieder der Hansestadt Lübeck der Trägerversammlung für das Jobcenter Lübeck werden beauftragt, sich für folgendes Verfahren bei der Erstattung überzahlter Leistungen durch das Jobcenter Lübeck einzusetzen:

 

  1.                            Das Jobcenter Lübeck wird entsprechend des Urteils des Bundesverfassungsgerichts  vom 13.5.1986 (1 BvR 1542/84) aufgefordert, auf die Erstattung überzahlter Leistungen  durch minderjährige Kinder und Jugendliche zu verzichten.
  2.                            In den entsprechenden Aufhebungs- und Rückzahlungsbescheiden werden die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter darüber informiert, dass minderjährige Kinder und Jugendliche keine Schulden bezahlen müssen und das Jobcenter sie auch nicht zur Erstattung überzahlter Leistungen heranziehen darf.
  3.                            Das Jobcenter Lübeck wird die Bundesagentur für Arbeit mit der Wahrnehmung  ihrer Forderungen erst beauftragen,
    •                                                        wenn die entsprechenden Erstattungsbescheide rechtskräftig geworden sind und

wenn es sich nicht um Forderungen gegen minderjährige Kinder und Jugendliche handelt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis