Auszug - Erstattung überzahlter Leistungen / Jobcenter Lübeck
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es sprechen BM Klinkel, BM Drozella und BM Lüttke.
BM Klinkel sieht den Antrag als erledigt an und zieht ihn zurück.
Beschluss:
Die Mitglieder der Hansestadt Lübeck der Trägerversammlung für das Jobcenter Lübeck werden beauftragt, sich für folgendes Verfahren bei der Erstattung überzahlter Leistungen durch das Jobcenter Lübeck einzusetzen:
- Das Jobcenter Lübeck wird entsprechend des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 13.5.1986 (1 BvR 1542/84) aufgefordert, auf die Erstattung überzahlter Leistungen durch minderjährige Kinder und Jugendliche zu verzichten.
- In den entsprechenden Aufhebungs- und Rückzahlungsbescheiden werden die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter darüber informiert, dass minderjährige Kinder und Jugendliche keine Schulden bezahlen müssen und das Jobcenter sie auch nicht zur Erstattung überzahlter Leistungen heranziehen darf.
- Das Jobcenter Lübeck wird die Bundesagentur für Arbeit mit der Wahrnehmung ihrer Forderungen erst beauftragen,
- wenn die entsprechenden Erstattungsbescheide rechtskräftig geworden sind und
wenn es sich nicht um Forderungen gegen minderjährige Kinder und Jugendliche handelt.
Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis