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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 20.01.2026 |
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SI/2026/962 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Mitteilungen der Vorsitzenden
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| Ö 3.1.1 |
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Nächste Ausschusssitzung |
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| Ö 3.2 |
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Mitteilungen der Fachbereichsleitung
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| Ö 3.2.1 |
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Masterplan Klimaschutz und Kommunale Wärmeplanung
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| Ö 3.2.2 |
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Jahresrückblick 2025
(Lag bereits vor - Anlage beigefügt) |
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| Ö 3.2.3 |
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Messerkontrollen 2025 (Anlage beigefügt) |
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| Ö 3.2.4 |
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Bericht Sachstand TenneT |
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| Ö 3.3 |
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Beantwortung von Anfragen
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Konzeptskizze: Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Gewässerqualität in der Wakenitz und zur Förderung der Biodiversität (Vorlage liegt jetzt vor.) |
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VO/2025/14226-03 |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 6.1 |
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Fraktion Linke & GAL, AT: Einrichtung einer Energieagentur / eines Kompetenzzentrums Klimaneutralität (Lag bereits vor) |
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VO/2025/14000-01 |
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| Ö 6.2 |
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AfD: Masterplan Klimaschutz - Aussetzung (Zur abschließenden Beratung überwiesen.) |
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VO/2026/14827 |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 7.1 |
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AM Katja Mentz (GAL): Maßnahmen zum Erhalt und Schutz des Naturschutzgebiets Wakenitz und zur Förderung der Biodiversität
(Lag bereits vor) |
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VO/2025/14226 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Die Mitglieder des Umweltausschusses beschließen: - Gewässerpflegeplan
Die Hansestadt Lübeck erstellt für die Wakenitz und die auf Lübecker Gebiet liegenden Nebenbäche einen Gewässerpflegeplan. Der Pflegeplan soll Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen enthalten, die für die Erhaltung und Entwicklung bestimmter, gefährdeter Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume erforderlich sind. Hierbei sollen auch die Zuflüsse sowie die Ursachen von Schadstoffeinträgen und die Minimierung in Betracht genommen werden.
Naturschutzgruppen, Landwirte, Vereinigung der Wakenitz-Angler e.V., der Kreis Herzogtum Lauenburg, Lübeck Port Authority, die zuständigen Landesministerien Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sollen einbezogen werden, um einen möglichst ganzheitlichen, kreis- und länderübergreifenden Ansatz verfolgen zu können. - Monitoring Flora und Fauna
Es wird eine Bestandsaufnahme durch- und ein dauerhaft fortlaufendes Monitoring für Pflanzen und Tiere in dem Lübecker Teil des Naturschutzgebietes eingeführt. - Pilotprojekt Schilf
Kurzfristig wird ein Pilotprojekt zur Renaturierung initiiert, und in einem abgegrenzten Untersuchungsgebiet erforscht, wie Schilf wieder dauerhaft an den Ufern angesiedelt werden kann. Damit soll die ursprüngliche Artenvielfalt wieder hergestellt und möglichst erhöht werden. Bisherige Erkenntnisse, wie z.B. durch das Schilfprojekt der Thomas-Mann-Schule und des offenen Lübecker Labors (LoLa) sowie jahrzehntelange Erfahrungen und Beobachtungen von Lübecker Naturschützer:innen sollen einbezogen werden. - Pilotprojekt Renaturierung Niemarker Landgraben
Der Niemarker Landgraben, als Zufluss zur Wakenitz, wird ebenfalls zum Untersuchungsgebiet und Pilotprojekt für eine Renaturierung. Es soll ermittelt und evaluiert werden, wie hoch die Schadstoffeinträge in und über den Niemarker Landgraben in die Wakenitz durch die Landwirtschaft und ggf. die Deponie Niemark sind und mit welchen Maßnahmen diese verhindert oder mindestens minimiert werden können, z.B. durch Einrichtung und Einhaltung eines mindestens zehn Meter breiten Uferschutzstreifens. Als weitere Maßnahme soll geprüft werden, ob der mit Nährstoffen angereicherte Schlamm (u.a. an der Mündung der Grönau), der teilweise eine drei Meter dicke Schicht bildet, in kleinen Teilabschnitten behutsam mit Saugbaggern entfernt und fachgerecht entsorgt werden kann. Auch soll die Einrichtung einer Retentionsfläche innerhalb des Niemarker Landgrabens in Betracht gezogen werden, damit vor Mündung in die Wakenitz verhindert wird, dass abgelagerter Schlamm und darin enthaltene schädliche Stoffe z.B. bei vermehrtem Starkregen in die Wakenitz geschwemmt wird. - Personal- und Sachkosten
Für alle oben genannten Maßnahmen ist der zusätzliche Personal- und Sachkostenbedarf bis zur Haushaltssitzung 2026 zu ermitteln und zu benennen. Mit dem Land Schleswig-Holstein und auf Bundesebene ist zu klären, ob Landes- oder Bundesmittel zur Verfügung gestellt bzw. beantragt werden können.
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13.05.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 7.1 - zurückgestellt |
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Antrag: Die Mitglieder des Umweltausschusses beschließen: - Gewässerpflegeplan
Die Hansestadt Lübeck erstellt für die Wakenitz und die auf Lübecker Gebiet liegenden Nebenbäche einen Gewässerpflegeplan. Der Pflegeplan soll Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen enthalten, die für die Erhaltung und Entwicklung bestimmter, gefährdeter Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume erforderlich sind. Hierbei sollen auch die Zuflüsse sowie die Ursachen von Schadstoffeinträgen und die Minimierung in Betracht genommen werden.
Naturschutzgruppen, Landwirte, Vereinigung der Wakenitz-Angler e.V., der Kreis Herzogtum Lauenburg, Lübeck Port Authority, die zuständigen Landesministerien Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sollen einbezogen werden, um einen möglichst ganzheitlichen, kreis- und länderübergreifenden Ansatz verfolgen zu können. - Monitoring Flora und Fauna
Es wird eine Bestandsaufnahme durch- und ein dauerhaft fortlaufendes Monitoring für Pflanzen und Tiere in dem Lübecker Teil des Naturschutzgebietes eingeführt. - Pilotprojekt Schilf
Kurzfristig wird ein Pilotprojekt zur Renaturierung initiiert, und in einem abgegrenzten Untersuchungsgebiet erforscht, wie Schilf wieder dauerhaft an den Ufern angesiedelt werden kann. Damit soll die ursprüngliche Artenvielfalt wieder hergestellt und möglichst erhöht werden. Bisherige Erkenntnisse, wie z.B. durch das Schilfprojekt der Thomas-Mann-Schule und des offenen Lübecker Labors (LoLa) sowie jahrzehntelange Erfahrungen und Beobachtungen von Lübecker Naturschützer:innen sollen einbezogen werden. - Pilotprojekt Renaturierung Niemarker Landgraben
Der Niemarker Landgraben, als Zufluss zur Wakenitz, wird ebenfalls zum Untersuchungsgebiet und Pilotprojekt für eine Renaturierung. Es soll ermittelt und evaluiert werden, wie hoch die Schadstoffeinträge in und über den Niemarker Landgraben in die Wakenitz durch die Landwirtschaft und ggf. die Deponie Niemark sind und mit welchen Maßnahmen diese verhindert oder mindestens minimiert werden können, z.B. durch Einrichtung und Einhaltung eines mindestens zehn Meter breiten Uferschutzstreifens. Als weitere Maßnahme soll geprüft werden, ob der mit Nährstoffen angereicherte Schlamm (u.a. an der Mündung der Grönau), der teilweise eine drei Meter dicke Schicht bildet, in kleinen Teilabschnitten behutsam mit Saugbaggern entfernt und fachgerecht entsorgt werden kann. Auch soll die Einrichtung einer Retentionsfläche innerhalb des Niemarker Landgrabens in Betracht gezogen werden, damit vor Mündung in die Wakenitz verhindert wird, dass abgelagerter Schlamm und darin enthaltene schädliche Stoffe z.B. bei vermehrtem Starkregen in die Wakenitz geschwemmt wird. - Personal- und Sachkosten
Für alle oben genannten Maßnahmen ist der zusätzliche Personal- und Sachkostenbedarf bis zur Haushaltssitzung 2026 zu ermitteln und zu benennen. Mit dem Land Schleswig-Holstein und auf Bundesebene ist zu klären, ob Landes- oder Bundesmittel zur Verfügung gestellt bzw. beantragt werden können.
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17.06.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 7.1 - zurückgestellt |
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Antrag: Die Mitglieder des Umweltausschusses beschließen: - Gewässerpflegeplan
Die Hansestadt Lübeck erstellt für die Wakenitz und die auf Lübecker Gebiet liegenden Nebenbäche einen Gewässerpflegeplan. Der Pflegeplan soll Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen enthalten, die für die Erhaltung und Entwicklung bestimmter, gefährdeter Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume erforderlich sind. Hierbei sollen auch die Zuflüsse sowie die Ursachen von Schadstoffeinträgen und die Minimierung in Betracht genommen werden.
Naturschutzgruppen, Landwirte, Vereinigung der Wakenitz-Angler e.V., der Kreis Herzogtum Lauenburg, Lübeck Port Authority, die zuständigen Landesministerien Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sollen einbezogen werden, um einen möglichst ganzheitlichen, kreis- und länderübergreifenden Ansatz verfolgen zu können. - Monitoring Flora und Fauna
Es wird eine Bestandsaufnahme durch- und ein dauerhaft fortlaufendes Monitoring für Pflanzen und Tiere in dem Lübecker Teil des Naturschutzgebietes eingeführt. - Pilotprojekt Schilf
Kurzfristig wird ein Pilotprojekt zur Renaturierung initiiert, und in einem abgegrenzten Untersuchungsgebiet erforscht, wie Schilf wieder dauerhaft an den Ufern angesiedelt werden kann. Damit soll die ursprüngliche Artenvielfalt wieder hergestellt und möglichst erhöht werden. Bisherige Erkenntnisse, wie z.B. durch das Schilfprojekt der Thomas-Mann-Schule und des offenen Lübecker Labors (LoLa) sowie jahrzehntelange Erfahrungen und Beobachtungen von Lübecker Naturschützer:innen sollen einbezogen werden. - Pilotprojekt Renaturierung Niemarker Landgraben
Der Niemarker Landgraben, als Zufluss zur Wakenitz, wird ebenfalls zum Untersuchungsgebiet und Pilotprojekt für eine Renaturierung. Es soll ermittelt und evaluiert werden, wie hoch die Schadstoffeinträge in und über den Niemarker Landgraben in die Wakenitz durch die Landwirtschaft und ggf. die Deponie Niemark sind und mit welchen Maßnahmen diese verhindert oder mindestens minimiert werden können, z.B. durch Einrichtung und Einhaltung eines mindestens zehn Meter breiten Uferschutzstreifens. Als weitere Maßnahme soll geprüft werden, ob der mit Nährstoffen angereicherte Schlamm (u.a. an der Mündung der Grönau), der teilweise eine drei Meter dicke Schicht bildet, in kleinen Teilabschnitten behutsam mit Saugbaggern entfernt und fachgerecht entsorgt werden kann. Auch soll die Einrichtung einer Retentionsfläche innerhalb des Niemarker Landgrabens in Betracht gezogen werden, damit vor Mündung in die Wakenitz verhindert wird, dass abgelagerter Schlamm und darin enthaltene schädliche Stoffe z.B. bei vermehrtem Starkregen in die Wakenitz geschwemmt wird. - Personal- und Sachkosten
Für alle oben genannten Maßnahmen ist der zusätzliche Personal- und Sachkostenbedarf bis zur Haushaltssitzung 2026 zu ermitteln und zu benennen. Mit dem Land Schleswig-Holstein und auf Bundesebene ist zu klären, ob Landes- oder Bundesmittel zur Verfügung gestellt bzw. beantragt werden können.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung beschließt die Beratung der Vorlage zu vertagen.
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15.07.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 7.1 - zurückgestellt |
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Antrag: Die Mitglieder des Umweltausschusses beschließen: - Gewässerpflegeplan
Die Hansestadt Lübeck erstellt für die Wakenitz und die auf Lübecker Gebiet liegenden Nebenbäche einen Gewässerpflegeplan. Der Pflegeplan soll Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen enthalten, die für die Erhaltung und Entwicklung bestimmter, gefährdeter Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume erforderlich sind. Hierbei sollen auch die Zuflüsse sowie die Ursachen von Schadstoffeinträgen und die Minimierung in Betracht genommen werden.
Naturschutzgruppen, Landwirte, Vereinigung der Wakenitz-Angler e.V., der Kreis Herzogtum Lauenburg, Lübeck Port Authority, die zuständigen Landesministerien Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sollen einbezogen werden, um einen möglichst ganzheitlichen, kreis- und länderübergreifenden Ansatz verfolgen zu können. - Monitoring Flora und Fauna
Es wird eine Bestandsaufnahme durch- und ein dauerhaft fortlaufendes Monitoring für Pflanzen und Tiere in dem Lübecker Teil des Naturschutzgebietes eingeführt. - Pilotprojekt Schilf
Kurzfristig wird ein Pilotprojekt zur Renaturierung initiiert, und in einem abgegrenzten Untersuchungsgebiet erforscht, wie Schilf wieder dauerhaft an den Ufern angesiedelt werden kann. Damit soll die ursprüngliche Artenvielfalt wieder hergestellt und möglichst erhöht werden. Bisherige Erkenntnisse, wie z.B. durch das Schilfprojekt der Thomas-Mann-Schule und des offenen Lübecker Labors (LoLa) sowie jahrzehntelange Erfahrungen und Beobachtungen von Lübecker Naturschützer:innen sollen einbezogen werden. - Pilotprojekt Renaturierung Niemarker Landgraben
Der Niemarker Landgraben, als Zufluss zur Wakenitz, wird ebenfalls zum Untersuchungsgebiet und Pilotprojekt für eine Renaturierung. Es soll ermittelt und evaluiert werden, wie hoch die Schadstoffeinträge in und über den Niemarker Landgraben in die Wakenitz durch die Landwirtschaft und ggf. die Deponie Niemark sind und mit welchen Maßnahmen diese verhindert oder mindestens minimiert werden können, z.B. durch Einrichtung und Einhaltung eines mindestens zehn Meter breiten Uferschutzstreifens. Als weitere Maßnahme soll geprüft werden, ob der mit Nährstoffen angereicherte Schlamm (u.a. an der Mündung der Grönau), der teilweise eine drei Meter dicke Schicht bildet, in kleinen Teilabschnitten behutsam mit Saugbaggern entfernt und fachgerecht entsorgt werden kann. Auch soll die Einrichtung einer Retentionsfläche innerhalb des Niemarker Landgrabens in Betracht gezogen werden, damit vor Mündung in die Wakenitz verhindert wird, dass abgelagerter Schlamm und darin enthaltene schädliche Stoffe z.B. bei vermehrtem Starkregen in die Wakenitz geschwemmt wird. - Personal- und Sachkosten
Für alle oben genannten Maßnahmen ist der zusätzliche Personal- und Sachkostenbedarf bis zur Haushaltssitzung 2026 zu ermitteln und zu benennen. Mit dem Land Schleswig-Holstein und auf Bundesebene ist zu klären, ob Landes- oder Bundesmittel zur Verfügung gestellt bzw. beantragt werden können.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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16.09.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 7.1 - zurückgestellt |
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Antrag: Die Mitglieder des Umweltausschusses beschließen: - Gewässerpflegeplan
Die Hansestadt Lübeck erstellt für die Wakenitz und die auf Lübecker Gebiet liegenden Nebenbäche einen Gewässerpflegeplan. Der Pflegeplan soll Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen enthalten, die für die Erhaltung und Entwicklung bestimmter, gefährdeter Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume erforderlich sind. Hierbei sollen auch die Zuflüsse sowie die Ursachen von Schadstoffeinträgen und die Minimierung in Betracht genommen werden.
Naturschutzgruppen, Landwirte, Vereinigung der Wakenitz-Angler e.V., der Kreis Herzogtum Lauenburg, Lübeck Port Authority, die zuständigen Landesministerien Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sollen einbezogen werden, um einen möglichst ganzheitlichen, kreis- und länderübergreifenden Ansatz verfolgen zu können. - Monitoring Flora und Fauna
Es wird eine Bestandsaufnahme durch- und ein dauerhaft fortlaufendes Monitoring für Pflanzen und Tiere in dem Lübecker Teil des Naturschutzgebietes eingeführt. - Pilotprojekt Schilf
Kurzfristig wird ein Pilotprojekt zur Renaturierung initiiert, und in einem abgegrenzten Untersuchungsgebiet erforscht, wie Schilf wieder dauerhaft an den Ufern angesiedelt werden kann. Damit soll die ursprüngliche Artenvielfalt wieder hergestellt und möglichst erhöht werden. Bisherige Erkenntnisse, wie z.B. durch das Schilfprojekt der Thomas-Mann-Schule und des offenen Lübecker Labors (LoLa) sowie jahrzehntelange Erfahrungen und Beobachtungen von Lübecker Naturschützer:innen sollen einbezogen werden. - Pilotprojekt Renaturierung Niemarker Landgraben
Der Niemarker Landgraben, als Zufluss zur Wakenitz, wird ebenfalls zum Untersuchungsgebiet und Pilotprojekt für eine Renaturierung. Es soll ermittelt und evaluiert werden, wie hoch die Schadstoffeinträge in und über den Niemarker Landgraben in die Wakenitz durch die Landwirtschaft und ggf. die Deponie Niemark sind und mit welchen Maßnahmen diese verhindert oder mindestens minimiert werden können, z.B. durch Einrichtung und Einhaltung eines mindestens zehn Meter breiten Uferschutzstreifens. Als weitere Maßnahme soll geprüft werden, ob der mit Nährstoffen angereicherte Schlamm (u.a. an der Mündung der Grönau), der teilweise eine drei Meter dicke Schicht bildet, in kleinen Teilabschnitten behutsam mit Saugbaggern entfernt und fachgerecht entsorgt werden kann. Auch soll die Einrichtung einer Retentionsfläche innerhalb des Niemarker Landgrabens in Betracht gezogen werden, damit vor Mündung in die Wakenitz verhindert wird, dass abgelagerter Schlamm und darin enthaltene schädliche Stoffe z.B. bei vermehrtem Starkregen in die Wakenitz geschwemmt wird. - Personal- und Sachkosten
Für alle oben genannten Maßnahmen ist der zusätzliche Personal- und Sachkostenbedarf bis zur Haushaltssitzung 2026 zu ermitteln und zu benennen. Mit dem Land Schleswig-Holstein und auf Bundesebene ist zu klären, ob Landes- oder Bundesmittel zur Verfügung gestellt bzw. beantragt werden können.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung beschließt die Beratung der Vorlage zu vertagen.
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18.11.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 7.1 - zurückgestellt |
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Antrag: Die Mitglieder des Umweltausschusses beschließen: - Gewässerpflegeplan
Die Hansestadt Lübeck erstellt für die Wakenitz und die auf Lübecker Gebiet liegenden Nebenbäche einen Gewässerpflegeplan. Der Pflegeplan soll Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen enthalten, die für die Erhaltung und Entwicklung bestimmter, gefährdeter Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume erforderlich sind. Hierbei sollen auch die Zuflüsse sowie die Ursachen von Schadstoffeinträgen und die Minimierung in Betracht genommen werden.
Naturschutzgruppen, Landwirte, Vereinigung der Wakenitz-Angler e.V., der Kreis Herzogtum Lauenburg, Lübeck Port Authority, die zuständigen Landesministerien Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sollen einbezogen werden, um einen möglichst ganzheitlichen, kreis- und länderübergreifenden Ansatz verfolgen zu können. - Monitoring Flora und Fauna
Es wird eine Bestandsaufnahme durch- und ein dauerhaft fortlaufendes Monitoring für Pflanzen und Tiere in dem Lübecker Teil des Naturschutzgebietes eingeführt. - Pilotprojekt Schilf
Kurzfristig wird ein Pilotprojekt zur Renaturierung initiiert, und in einem abgegrenzten Untersuchungsgebiet erforscht, wie Schilf wieder dauerhaft an den Ufern angesiedelt werden kann. Damit soll die ursprüngliche Artenvielfalt wieder hergestellt und möglichst erhöht werden. Bisherige Erkenntnisse, wie z.B. durch das Schilfprojekt der Thomas-Mann-Schule und des offenen Lübecker Labors (LoLa) sowie jahrzehntelange Erfahrungen und Beobachtungen von Lübecker Naturschützer:innen sollen einbezogen werden. - Pilotprojekt Renaturierung Niemarker Landgraben
Der Niemarker Landgraben, als Zufluss zur Wakenitz, wird ebenfalls zum Untersuchungsgebiet und Pilotprojekt für eine Renaturierung. Es soll ermittelt und evaluiert werden, wie hoch die Schadstoffeinträge in und über den Niemarker Landgraben in die Wakenitz durch die Landwirtschaft und ggf. die Deponie Niemark sind und mit welchen Maßnahmen diese verhindert oder mindestens minimiert werden können, z.B. durch Einrichtung und Einhaltung eines mindestens zehn Meter breiten Uferschutzstreifens. Als weitere Maßnahme soll geprüft werden, ob der mit Nährstoffen angereicherte Schlamm (u.a. an der Mündung der Grönau), der teilweise eine drei Meter dicke Schicht bildet, in kleinen Teilabschnitten behutsam mit Saugbaggern entfernt und fachgerecht entsorgt werden kann. Auch soll die Einrichtung einer Retentionsfläche innerhalb des Niemarker Landgrabens in Betracht gezogen werden, damit vor Mündung in die Wakenitz verhindert wird, dass abgelagerter Schlamm und darin enthaltene schädliche Stoffe z.B. bei vermehrtem Starkregen in die Wakenitz geschwemmt wird. - Personal- und Sachkosten
Für alle oben genannten Maßnahmen ist der zusätzliche Personal- und Sachkostenbedarf bis zur Haushaltssitzung 2026 zu ermitteln und zu benennen. Mit dem Land Schleswig-Holstein und auf Bundesebene ist zu klären, ob Landes- oder Bundesmittel zur Verfügung gestellt bzw. beantragt werden können.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung beschließt die Beratung der Vorlage zu vertagen.
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20.01.2026 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 7.1 - zurückgestellt |
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Antrag: Die Mitglieder des Umweltausschusses beschließen: - Gewässerpflegeplan
Die Hansestadt Lübeck erstellt für die Wakenitz und die auf Lübecker Gebiet liegenden Nebenbäche einen Gewässerpflegeplan. Der Pflegeplan soll Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen enthalten, die für die Erhaltung und Entwicklung bestimmter, gefährdeter Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume erforderlich sind. Hierbei sollen auch die Zuflüsse sowie die Ursachen von Schadstoffeinträgen und die Minimierung in Betracht genommen werden.
Naturschutzgruppen, Landwirte, Vereinigung der Wakenitz-Angler e.V., der Kreis Herzogtum Lauenburg, Lübeck Port Authority, die zuständigen Landesministerien Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sollen einbezogen werden, um einen möglichst ganzheitlichen, kreis- und länderübergreifenden Ansatz verfolgen zu können. - Monitoring Flora und Fauna
Es wird eine Bestandsaufnahme durch- und ein dauerhaft fortlaufendes Monitoring für Pflanzen und Tiere in dem Lübecker Teil des Naturschutzgebietes eingeführt. - Pilotprojekt Schilf
Kurzfristig wird ein Pilotprojekt zur Renaturierung initiiert, und in einem abgegrenzten Untersuchungsgebiet erforscht, wie Schilf wieder dauerhaft an den Ufern angesiedelt werden kann. Damit soll die ursprüngliche Artenvielfalt wieder hergestellt und möglichst erhöht werden. Bisherige Erkenntnisse, wie z.B. durch das Schilfprojekt der Thomas-Mann-Schule und des offenen Lübecker Labors (LoLa) sowie jahrzehntelange Erfahrungen und Beobachtungen von Lübecker Naturschützer:innen sollen einbezogen werden. - Pilotprojekt Renaturierung Niemarker Landgraben
Der Niemarker Landgraben, als Zufluss zur Wakenitz, wird ebenfalls zum Untersuchungsgebiet und Pilotprojekt für eine Renaturierung. Es soll ermittelt und evaluiert werden, wie hoch die Schadstoffeinträge in und über den Niemarker Landgraben in die Wakenitz durch die Landwirtschaft und ggf. die Deponie Niemark sind und mit welchen Maßnahmen diese verhindert oder mindestens minimiert werden können, z.B. durch Einrichtung und Einhaltung eines mindestens zehn Meter breiten Uferschutzstreifens. Als weitere Maßnahme soll geprüft werden, ob der mit Nährstoffen angereicherte Schlamm (u.a. an der Mündung der Grönau), der teilweise eine drei Meter dicke Schicht bildet, in kleinen Teilabschnitten behutsam mit Saugbaggern entfernt und fachgerecht entsorgt werden kann. Auch soll die Einrichtung einer Retentionsfläche innerhalb des Niemarker Landgrabens in Betracht gezogen werden, damit vor Mündung in die Wakenitz verhindert wird, dass abgelagerter Schlamm und darin enthaltene schädliche Stoffe z.B. bei vermehrtem Starkregen in die Wakenitz geschwemmt wird. - Personal- und Sachkosten
Für alle oben genannten Maßnahmen ist der zusätzliche Personal- und Sachkostenbedarf bis zur Haushaltssitzung 2026 zu ermitteln und zu benennen. Mit dem Land Schleswig-Holstein und auf Bundesebene ist zu klären, ob Landes- oder Bundesmittel zur Verfügung gestellt bzw. beantragt werden können.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung beschließt die Beratung der Vorlage zu vertagen.
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| Ö 7.2 |
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Antrag des AM Rolf Müller (FDP) zur Ausnahmegenehmigung des Einsatzes von Streusalz für Privatpersonen (Antrag wurde zurückgezogen - Dringlichkeitsantrag VO/2026/14900 im Werkausschuss gestellt) |
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VO/2026/14888 |
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| Ö 8 |
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Polizeibeirat (Die nächste Teilnahme des Polizeibeirates ist für den 21.04.2026 geplant) |
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| Ö 9 |
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Verschiedenes |
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| Ö 10 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 11 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| N 11.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 20.01.2026 |
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| N 12 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 12.1 |
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Sachstand zur kommunalen Wärmeplanung |
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| N 13 |
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Berichte |
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| N 13.1 |
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Gemeinsame kooperative Leitstelle mit der Polizei in einem Neubau der Feuerwache 2
(Lag bereits vor) |
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| N 14 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 15 |
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Verschiedenes |
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| Ö 16 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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