Ziel des Konzeptes ist eine Verbesserung der ökologischen Situation der Wakenitz unter wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Gesichtspunkten einschließlich der Förderung naturverträglicher Erholung.
Die hier beigefügte Skizze eines möglichen Konzeptes beinhaltet folgende Elemente:
- Abgrenzung verschiedener Planungsräume (vgl. Anl.1)
- Darlegung wesentlicher Handlungsbedarfe zur Zielerreichung (vgl. Anl.2)
- Arbeitspakete mit kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Erreichung der Ziele (vgl. Anl.2)
- Übersicht über Fördermöglichkeiten nach derzeitigem Stand (vgl. Anl.3)
Um zu einer nachhaltigen Verbesserung der Gewässerqualität und der Biodiversität zu gelangen, ist, wie oben beschrieben, das gesamte Einzugsgebiet bzw. der gesamte Landschaftsraum zu betrachten.
Aufgrund der Komplexität der fachlichen, administrativen (2 Bundesländer, mehrere Gebietskörperschaften, zahlreiche Behörden und Akteure) und finanziellen Fragestellungen werden in den Arbeitspaketen kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Erreichung der Ziele dargestellt. Dies kann auch einen zielgerichteten Maßnahmenstart in kleinen Schritten ermöglichen. Für einen Maßnahmenbeginn sind, unabhängig von der Maßnahmendauer, entsprechend verfügbare Ressourcen Voraussetzung.
Eine Konzepterstellung ist vor dem Hintergrund des Haushaltsbegleitbeschlusses 2026 (HHBB 2026) zu Ziff. 8 ausgeschlossen, sofern nicht im Fachbereich an anderer Stelle Einsparungen in entsprechender Höhe vorgenommen werden. Da zurzeit weder ein genehmigter Haushalt vorliegt, noch an anderer Stelle im Fachbereich Mittel zur Verfügung stehen, können derzeit nur zwingend vorgesehene gesetzliche Aufgaben mit vorhandenen Personal erfüllt werden (z.B. Überwachung, Kontrolle, Gefahrenabwehr und Genehmigungsverfahren).
Ebenso wären Stellenschaffungen zur Weiterentwicklung der Skizze zum Konzept und zur Umsetzung der Maßnahmen laut HHBB 2026 nur möglich, wenn an anderer Stelle im Stellenplan der Mehrbedarf kompensiert oder zu mindestens 75 % von dritter Seite finanziert werden kann.
Vor dem Hintergrund des HHBB 2026 sollte bewusst sein, dass im Rahmen der fachlich den unteren Behörden übertragenen Aufgaben die Erreichung eines guten ökologischen Zustands sowie der Erhalt und die Förderung der Biodiversität gesetzlich (Wasserrahmenrichtlinie) und fachlich (Biodiversitätsstrategie des Landes S-H) vorgegebene Ziele sind, zu deren Erreichung die vorgeschlagenen Maßnahmen wesentlich dienen würden.
Eine abschließende Darstellung von Ressourcen kann auf dieser Arbeitsebene noch nicht gegeben werden. Dort, wo aus Erfahrungswerten ableitbar, sind zur Orientierung allererste grobe Kostenschätzungen in der Konzeptskizze (Anl.2) angegeben. Eine vertiefende Ausarbeitung der einzelnen Arbeitspakete erfolgt nach entsprechender Beratung und ggf. Beschlussfassung. Dabei werden dann auch benötigte Personalressourcen und zu erwartende Kosten näher dargelegt. Hierbei ergeben sich Ressourcenbedarfe für die verschiedenen involvierten Bereiche und auch für übrige beteiligte Akteure.
Grundsätzlich bestehen derzeit verschiedenste umfängliche Fördermöglichkeiten. Diese werden in Anlage 3 näher erläutert und sind dort auch in einer Übersicht zusammengefasst. Weitere Fördermöglichkeiten bestehen über Mittel aus der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und über Mittel für Schutz und Entwicklungsmaßnahmen für Schutzgebiete sowie die Verwendung von Ersatzgeld oder die Durchführung einzelner Maßnahmen im Rahmen von Kompensationsverpflichtungen.
Eine Abstimmung mit den folgenden Bereichen hat im Rahmen der Berichtserstellung stattgefunden:
2.280 Wirtschaft und Liegenschaften
3.700 Entsorgungsbetriebe Lübeck
3.820 Stadtwald
4.401 Schule und Sport
4.525 Lübecker Schwimmbäder
5.610 Stadtplanung und Bauordnung
5.660 Stadtgrün und Verkehr
5.691 Lübeck Port Authority